Zunächst einmal hallo und willkommen im FragDenStaat/OKFN-Forum.
Soweit ich sehe ist dein Problem in der Anfrage: Das Gutachten möchte die Behörde wegen personenbezogenen Daten schwärzen und dies deswegen kostenpflichtig machen. Du argumentierst, dass das wenig Aufwand bedeutet, da ein Lärmgutachten ja wohl kaum solche Daten enthält.
Ich denke das Einscannen am Ende verursacht nicht die Kosten und selbst wenn die Stadt dies so macht, dann bleibt es beim “Durchblättern” der Dokumente und Suchen nach personenbezogenen Daten was den Aufwand verursacht.
Und selbst wenn, könntest du der Behörde ja anbieten das Ergebnis per Post zu senden.
Am Anfang argumentierte die Behörde ja noch in die Richtung, dass das Einscannen an sich ein Problem wäre.
Ich denke dies ist etwas die falsche Frage. Der Aufwand besteht in dem Durchblättern und Durchsuchen der Seiten und eventuellen Schwärzungen.
Ich kenne mich mit Lärmgutachten nicht aus, aber ich stimme dir zu, dass das was geschwärzt werden muss wäre in dem Fall wohl recht wenig sein wird. Evt. Namen/Unterschrift der bearbeitenden Personen o.ä.
Eine Ausnahme gibt es: Nach § 9 Abs. 3 IFG NRW muss bspw. der Name von „betroffene[n] Person[en] als Gutachter” nicht geschwärzt werden.
Damit kannst du auch argumentieren, dass dies ja die zu schwärzenden Stellen weiter verringert.
Prinzipiell würde ich darauf bestehen. Ob du wirklich einen Rechtsanspruch hast, weiß ich nicht, aber einfach bis 500€ pauschal zu kalkulieren halte ich für falsch und zumindest nicht „bürgerfreundlich”.
Ich würde mich z.B. auf § 5 Abs. 3 UIG NRW (Verhältnismäßigkeit von Gebühren) berufen und sagen, dass eine „Androhung” von bis zu 500€ dies eben nicht ist.
Generell würde ich so fortfahren:
Du hast schon sehr richtig argumentiert gegen die Kosten. Also:
- eines/-er Mitarbeiter/in des gehobenen Dienst benötigt es für diese Aufgabe nicht
- Versuche vlt. erst einmal heraus zu finden, wie lang das Gutachten überhaupt ist (Seitenanzahl), dann kann man den Arbeitsaufwand leichter einschätzen. Sind die Gutachten immer gleich aufgebaut? Wenn du da ein Beispiel/Vorlage hast, erkennt man ja anhand derer auch, was/wo zu schwärzen ist, was den Aufwand auch wiederum reduzieren kann.
- Die Abschätzung der Gebühren (Gebührenrahmen) würde ich immer noch vorher erfragen. (siehe obige Argumentation)
- Zur Not kannst du versuchen die Anfrage einzuschränken/nur auf bestimmte Seiten (die dich interessieren) reduzieren o.ä.
Manchmal erleichtert es den Fall tatsächlich mit der Behörde zu telefonieren.
Hier ist also noch etwas mit der Behörde zu verhandeln.
Schlägt das fehl, würde ich wieder um Vermittlung bitten.
Edit: Okay, ich hab es gearde erst gesehen. Es sind 77 Seiten. Dies sind in der Tat viele – welche alle durchgeschaut werden müssen im Zweifelsfall, denn theoretisch könnte sich ja vlt. etwas personenbezogenes „verbergen”.
Wenn du irgendeine stichhaltige Argumentation dagegen hast, und da wirklich nur technische Fakten enthalten sein können, also auch kein „Herr Mayer prüfte die Emission an Punkt X.”, dann kannst du damit versuchen dagegen zu argumentieren. Hierfür wäre jedoch wieder Kenntnis über den Aufbau eines solchen Gutachtens hilfreich. (Auch die Argumentation mit dem “Gutachter-personenbezogene-Daten sind egal”-Paragraphen, siehe oben, kann hier evt. helfen.)
Ansonsten versuche die Auskunft einzuschränken oder frage als Präzedenzfall um Vermittlung, damit der LDI prüfen kann, ob personenbezogene Daten in solchen Gutachten vorhanden sein könnten/geprüft werden müssen.
Es hilft auch oft nett darum zu bitten/zu erfragen, ob es denn Möglichkeiten gäbe die Auskunft einzuschränken und/oder/bzw. gebührenfrei zu erteilen. Manche Behörden sind teilweise auch sehr entgegen kommend.
Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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