Anspruch auf Kostenschätzung? Welche personenbezogenen Daten müssen geschwärzt werden?

Hallo :slight_smile:

Hat jemand Informationen darüber, ob man einen Anspruch auf eine Kostenschätzung gegenüber der Behörde hat?

Auch wüsste ich gerne, welche personenbezogenen Daten überhaupt geschwärzt werden müssen. In meiner Anfrage geht es um ein Lärmgutachten. Dieses wurde AFAIK NICHT auf Antrag eines Bürgers erstellt, sondern wegen eines Beschlusses der Bezirksvertretung. Folglich dürfte es keinerlei personenbezogene Daten enthalten, außer eventuell den Namen des Unternehmens oder dessen Mitarbeiters, sowie den Ansprechpartner bei der Stadt.

Angenommen ich akzeptiere die Erhebung der Gebühren, mit welcher Gebührenhöhe müsste ich ungefähr rechnen? Bauchschmerzen bereitet mir die ineffiziente Arbeitsweise der Stadt. Es wäre nicht außergewöhnlich, wenn die Stadt das Gutachten zunächst kopiert, es dann händisch mit dem Edding schwärzt und schlussendlich einscannt. Die Kosten für diese ineffiziente Arbeitsweise möchte ich nicht tragen. Ich bin vielmehr davon überzeugt, dass man das Gutachten innerhalb von 15min scannen und digital schwärzen kann, da ich von personenbezogenen Daten nur auf den ersten und letzten Seiten ausgehe.

Hier der Link zur Anfrage:

Zunächst einmal hallo und willkommen im FragDenStaat/OKFN-Forum. :wave:

Soweit ich sehe ist dein Problem in der Anfrage: Das Gutachten möchte die Behörde wegen personenbezogenen Daten schwärzen und dies deswegen kostenpflichtig machen. Du argumentierst, dass das wenig Aufwand bedeutet, da ein Lärmgutachten ja wohl kaum solche Daten enthält.

Ich denke das Einscannen am Ende verursacht nicht die Kosten und selbst wenn die Stadt dies so macht, dann bleibt es beim “Durchblättern” der Dokumente und Suchen nach personenbezogenen Daten was den Aufwand verursacht.
Und selbst wenn, könntest du der Behörde ja anbieten das Ergebnis per Post zu senden.
Am Anfang argumentierte die Behörde ja noch in die Richtung, dass das Einscannen an sich ein Problem wäre.

Ich denke dies ist etwas die falsche Frage. Der Aufwand besteht in dem Durchblättern und Durchsuchen der Seiten und eventuellen Schwärzungen.
Ich kenne mich mit Lärmgutachten nicht aus, aber ich stimme dir zu, dass das was geschwärzt werden muss wäre in dem Fall wohl recht wenig sein wird. Evt. Namen/Unterschrift der bearbeitenden Personen o.ä.

Eine Ausnahme gibt es: Nach § 9 Abs. 3 IFG NRW muss bspw. der Name von „betroffene[n] Person[en] als Gutachter” nicht geschwärzt werden.
Damit kannst du auch argumentieren, dass dies ja die zu schwärzenden Stellen weiter verringert.

Prinzipiell würde ich darauf bestehen. Ob du wirklich einen Rechtsanspruch hast, weiß ich nicht, aber einfach bis 500€ pauschal zu kalkulieren halte ich für falsch und zumindest nicht „bürgerfreundlich”.
Ich würde mich z.B. auf § 5 Abs. 3 UIG NRW (Verhältnismäßigkeit von Gebühren) berufen und sagen, dass eine „Androhung” von bis zu 500€ dies eben nicht ist.


Generell würde ich so fortfahren:
Du hast schon sehr richtig argumentiert gegen die Kosten. Also:

  • eines/-er Mitarbeiter/in des gehobenen Dienst benötigt es für diese Aufgabe nicht
  • Versuche vlt. erst einmal heraus zu finden, wie lang das Gutachten überhaupt ist (Seitenanzahl), dann kann man den Arbeitsaufwand leichter einschätzen. Sind die Gutachten immer gleich aufgebaut? Wenn du da ein Beispiel/Vorlage hast, erkennt man ja anhand derer auch, was/wo zu schwärzen ist, was den Aufwand auch wiederum reduzieren kann.
  • Die Abschätzung der Gebühren (Gebührenrahmen) würde ich immer noch vorher erfragen. (siehe obige Argumentation)
  • Zur Not kannst du versuchen die Anfrage einzuschränken/nur auf bestimmte Seiten (die dich interessieren) reduzieren o.ä.
    Manchmal erleichtert es den Fall tatsächlich mit der Behörde zu telefonieren.

Hier ist also noch etwas mit der Behörde zu verhandeln.
Schlägt das fehl, würde ich wieder um Vermittlung bitten.

Edit: Okay, ich hab es gearde erst gesehen. Es sind 77 Seiten. Dies sind in der Tat viele – welche alle durchgeschaut werden müssen im Zweifelsfall, denn theoretisch könnte sich ja vlt. etwas personenbezogenes „verbergen”.
Wenn du irgendeine stichhaltige Argumentation dagegen hast, und da wirklich nur technische Fakten enthalten sein können, also auch kein „Herr Mayer prüfte die Emission an Punkt X.”, dann kannst du damit versuchen dagegen zu argumentieren. Hierfür wäre jedoch wieder Kenntnis über den Aufbau eines solchen Gutachtens hilfreich. (Auch die Argumentation mit dem “Gutachter-personenbezogene-Daten sind egal”-Paragraphen, siehe oben, kann hier evt. helfen.)
Ansonsten versuche die Auskunft einzuschränken oder frage als Präzedenzfall um Vermittlung, damit der LDI prüfen kann, ob personenbezogene Daten in solchen Gutachten vorhanden sein könnten/geprüft werden müssen.
Es hilft auch oft nett darum zu bitten/zu erfragen, ob es denn Möglichkeiten gäbe die Auskunft einzuschränken und/oder/bzw. gebührenfrei zu erteilen. Manche Behörden sind teilweise auch sehr entgegen kommend.

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat, markiere ihn gerne mit einem Herz und wenn ein Beitrag dein Problem löst, markiere ihn als „gelöst”.

Danke für die ausführliche Antwort.

Ich werde es zunächst mit dem Argument des § 9 Absatz 3 versuchen. Mir liegt ein Lärmgutachten welches von der Stadt Köln in Auftrag gegeben wurde vor. Dieses enthält außer den personenbezogenen Daten der Amtsträger und der Mitarbeiter der beauftragten Firma (Gutachter) keine personenbezogenen Daten. Einzige Ausnahme: Da dieses Gutachten auf Antrag eines Bürgers erstellt wurde, enthält es die Adresse und Wohnungsposition des Antragstellers. Dies dürfte jedoch in meinem Fall entfallen.

Könnte man sonst eventuell auf § 5 Absatz 3 UIG NRW umschwenken?

(3) Die Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationsanspruch wirksam in Anspruch genommen werden kann.

Momentan schrecken mich die Gebühren von bis zu 500€ nämlich ab, weswegen ich meinen Informationsanspruch nicht wahrnehmen kann.

Edit:
Sehe gerade, dass du genau das bereits vorgeschlagen hast :smile: