Anspruch auf bearbeitbares Dateiformat?

Ich bin auf der Suche nach Erfahrung/Wissen:

Die Behörde hat mir die Informationen als „digitalen Ausdruck“ aus einer Excel-Datei als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Es ist bekannt und erkennbar, dass die Information ursprünglich als bearbeitbare Excel-Datei vorliegt.

Besteht ein Anspruch auf dieser Excel-Datei? Oder muss man sich mit PDF zufrieden geben?

(Es handelt sich um mehrere Dateien.)

Ohne mehr Infos wird dir da hier keiner weiterhelfen können.

Das kommt auf das jeweilige Informationsfreiheitsgesetz an. Im IFG Bund steht beispielsweise:
㤠1 Grundsatz
(2) […] Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand.“

Informationszugang ist nicht gleich Dateiformat.

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Du könntest den Datenschutzbeauftragten um Vermittlung bitten.
Du kannst aber auch versuchen, aus dem PDF die Daten wieder in ein Format für eine Tabellenkalkulation zu bringen. Beispielsweise mit Strg-A den ganzen Text kopieren, in einen Texteditor einfügen und mit der Dateiendung „csv“ speichern. Naja, ganz so einfach wird es wohl nicht werden. Wenn du uns die Anfrage verrätst, kann ich versuchen, ob ich die Daten aus dem PDF in ein Tabellenformat umgewandelt bekomme. Aber irgendwie müssen wir auch mal die Behörden dazu erziehen, die Daten in sinnvollen Formaten herauszugeben.

Schau Mal hier die Nachricht der LDI NRW zu genau dem Thema:

Bei meiner Anfrage scheint das Thema Umwandlung inzwischen vom Tisch zu sein.

Eventuell hilft dir dein Anspruch auf Weiterverwendung der erhaltenen Informationen aus § 2a IWG.

Ich lese gerade in Brink/Polenz/Blatt “IFG” nach und da wird erläutert, dass mit der Art des Zugangs gemeint ist, ob man nur Zugang zu einer von der Behörde gewählten Formulierung der Auskunft hat oder Zugang zu den Originalen. Ich denke, man kann das auf den elektronischen Fall übertragen: Habe ich Zugang zum Original-Excel oder nur zu einem daraus abgeleiteten PDF?