Anonyme Anfrage führt zu Verweis auf BTDrucks 15/4493

Die Behörde hat jetzt nicht ausdrücklich gesagt, dass sie an eine Mailadresse antworten wollen. Sie wollen sie einfach haben…

Daten haben wollen, ohne eine Verwendung dafür zu haben, ist eigentlich nach DSGVO nicht zulässig - so die Idee der Datensparsamkeit. Ich würde mal nachfragen, wofür sie die Mail-Adressen haben wollen und am besten sollen sie mal eine Datenschutzerklärung herausgeben.

Ich habe jetzt wie Apoly empfohlen hat, die von fds zur Verfügung gestellte Mailadresse angegeben. Bis jetzt habe ich nichts mehr von denen gehört. Sollten sie eine andere Mailadresse verlangen, werde ich deiner Empfehlung folgen.