Angebliche Antworten nicht bei mir angekommen

Hallo, ich hatte eine Anfrage an Amprion gestellt und da ich trotz Erinnerungen keine Antwort erhielt, den LDI eingeschaltet. Danach kamen die angeblich -direkt an meine persönliche E-Mailadresse- zugestellten Mails von Amprion per Post. Ich habe Queue-IDs angefordert, aber die können lt. GMX auch frei erfunden sein; das lässt sich nicht mehr prüfen. Während des gesamten Zeitraums kamen andere Mails von Amprion problemlos bei mir an; nur diese 3 Mails zu einem Thema nicht (es ging um Entsorgungsnachweise von kontaminiertem Boden, Mastdemontage Kruckel-Dauersberg).

Hat hier vielleicht jemand eine Idee wie ich nachweisen kann, dass die ausgedruckten Mails vorher nicht gemailt wurden?

Schonmal Danke für eure Hilfe.

Viele Grüße, Silke

Taktik. Dranbleiben!

Auskunft nach Art. 15 III DS-GVO im gängigen el. Format beantragen, einschl. Metadaten (EuGH-Rechtsprechung ermöglicht auch den Anspruch)

Ja, vielen Dank :blush: Aber wie?
Wenn Amprion tatsächlich schon E-Mails fälschen würde, wäre das ein Skandal.

Ich hatte nach DSGVO SMTP-Sendeprotokolle mit Sendebricht angefordert und eine Tabelle bekommen. Aber lt. GMX-Datenschutzbeauftragten lässt sich nicht mehr nachprüfen, ob die echt oder frei erfunden ist… Soll ich die mal hochladen? oder ist das datenschutz-technisch ein Problem?

Was mich wundert, die Anfrage hatte ich ja über frag-den-staat gestellt (als Absender steht da ja auch die lange, verschlüsselte E-Mail-adresse). Dann kommen lt. Papier-Ausdruck die (angeblichen) Antworten von Amprion an meine private E-Mail mit dem Betreff: AW: Mastdemontage Kruckel-Dauersberg ('358383). Wenn es tatsächlich eine Antwort ist (AW) dann hätte sie doch an die frag-den-staat Adresse gehen müssen?!

Mittlerweile habe ich noch einen Fall, wo Amprion behauptet, mir auf einen Widerspruch geantwortet zu haben; diese Ablehnung habe ich aber nie bekommen. Bei dem Fall hatte ich ÖBB-Unterlagen angefordert, die Amprion u.a. abgelehnt hat, weil es “noch nicht aufbereitete Infos” wären…Ich hab Widerspruch eingelegt und den LDI eingeschaltet. Der LDI hat mir Recht gegeben und Amprion um Erfüllung meines Antrags gebeten. Amprion bat den LDI um Geduld, wegen interner Prüfung und beharrte dann auf seiner Ablehnung.

Die zeitliche Schiene ist nur sehr merkwürdig:
Mein Widerspruch war am 05.02.26; die angebliche Antwort von Amprion am 06.03.26
LDI schrieb am 12.05. an Amprion und Amprion bat am 12.06. noch um Geduld wegen interner Prüfungen, obwohl am 06.03. mit der Ablehnung an mich die Entscheidung doch eigentlich schon gefallen war?!
Wir überlegen die ÖBB-Unterlagen nun einzuklagen. Die Klagefrist wäre durch die Ablehnung vom 06.03. zwar bereits verstrichen, aber ich habe sie ja definitiv nicht bekommen. Amprion als Absender ist ja rechtlich in der Beweispflicht.
Aber trotzdem würde ich gern die Taktik nachweisen, um es bekannt zu machen, wie gearbeitet wird…

Aber noch eine andere Frage: Amprion oder auch jegliche Behörden können doch auch hier im Forum sein, oder :face_with_peeking_eye:

Meine Frage wäre jetzt hier eher, warum Du nachweisen solltest, das E-Mails nicht angekommen sind? Grundlegend ist immer die Behörde im Zwang, nachzuweisen das die Unterlagen bei dir angekommen sind.

Wenn du möchtest, das die Behörde nicht mehr so agiert (oder du tatsächliche Zweifel daran hast, ob die Behörde versucht hat dir etwas zu schicken): normalen Antrag stellen, 3 Monate warten, Untätigkeitsklage erheben. Dann wird das Gericht einen Nachweis über die Zustellung wollen.

Ich hätte halt gern gewusst, ob ich es selbst irgendwie beweisen kann. Klar ist der Absender in der Beweispflicht, aber ohne Aufforderung vom Gericht, werden die sich immer versuchen rauszureden. Und da bin ich auf der Suche auf einer Möglichkeit, selbst etwas herauszufinden

und nicht den Verlauf eines Gerichtsverfahren abzuwarten.

Es haben schon mehrfach Gerichte geschafft, mittels elektronischer Behörden-Post (EGVP/MeinJustizPostfach) sich selbst die PDF gesendet, die eigentlich an mich gehen sollten. So ist das halt. Menschliches Versagen auf allen Ebenen. Da wird dann auch vom Gericht behauptet, ich hätte das doch längst bekommen… Und wenn man dann den Nachweis fordert, stellen Sie fest: Oh, haben wir nicht Ihnen, sondern uns selbst zugestellt. Man bedenke, dass es da eine extra Abteilung für gibt, die die Adressdatenpflege macht!

…ich liebe bei sowas auch immer Einschreiben mit Rückschein. Wurde nie zugestellt, aber die Behörde behauptet “Tja, wir haben es ja probiert!”. Nur doof wenn es der Zusteller gar nicht versucht hat.

Vielen Dank für eure Antworten!!!

Ich schau mal, was ich mache. Falls ich etwas rausbekomme, was auch für andere hilfreich sein könnte, schreib ich wieder :blush: