Anfragen zur Verwendung öffentlicher Mittel

Die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder erlauben ja Anfragen basierend (verkürzt gesagt) auf Ausübung oder Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben.*****

Nun ist ja das journalistische Portal Correctiv im Juni vor dem Verwaltungsgericht Köln dem Erzbistum Köln unterlegen. Demnach musste die Kirche die Verwendung von Kirchensteuermitteln nicht offenlegen. Der Richter selbst verwies auf das Fehlen eines obergerichtlichen Urteils dazu, ob die Kirche in diesem Punkt eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes (also auskunftspflichtig) sei, man betrete daher Neuland mit dem Urteil.

Folgender Kommentar fasst das Thema sehr gut zusammen: „In der Tat muss sich die katholische Kirche die Frage gefallen lassen, wie sie es rechtfertigt, sich das Beste aus beiden Welten herauszupicken ohne die entsprechende Verantwortung zu übernehmen. Erst staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen und sich auf diese Weise staatliche Autorität zu verschaffen und sich dann, nachdem die staatlichen Behörden ihren Zweck erfüllt haben, auf die Privilegien ihrer speziellen Rechtsform zurückzuziehen.“ (Link wegen Limit für neue Nutzer entfernt.)

Correctiv ist in Berufung gegangen und die Sache liegt nun beim Oberverwaltungsgericht Münster.

Meine Fragen wären:

  1. Wie richtungsweisend könnte ein solches Urteil sein? Letztenendes geht es um die Verwendung öffentlicher Mittel sowie damit ausgeübte bzw. erfüllte öffentliche Aufgaben. Das betrifft also weiter gedacht alle Körperschaften, die sich irgendwie durch öffentliche Mittel finanzieren (Religionsgemeinschaften, Parteien, Vereine etc.). In ähnlicher Weise (wieder grob vereinfacht) gewann Correctiv schon im Juni 2016 mal vor dem OVG Münster. (Link wegen Limit für neue Nutzer entfernt.)
  2. Auf FragDenStaat scheint es bisher wenig bis gar keine Anfragen zu geben, die sich an oben erwähnte Körperschaften richten und auf die Verwendung öffentlicher Mittel stützen, wo es doch gerade da große Chancen gibt, viel mehr Transparenz zu schaffen. Die meisten Körperschaften, die öffentliche Mittel verwenden, sind noch nicht einmal in der FragDenStaat-Datenbank. Liegt das daran, dass bisher einfach kaum jemand die Möglichkeit solcher Anfragen genutzt hat? Im Einsteiger-Guide jedenfalls wird ja ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das möglich ist.
  3. Mir schwirren ein paar Ideen zu solchen Anfragen im Kopf herum. Wäre es vielleicht besser, erst das Ergebnis vom OVG Münster abzuwarten? Das soll wohl etwa 12 bis 25 Monate dauern können.

Es würde mich interessieren, was ihr dazu denkt.

***** Andere Bezeichnungen in den Informationsfreiheitsgesetzen für öffentlich-rechtliche Aufgaben sind öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben, öffentliche Aufgaben, öffentliche Dienstleistungen, öffentliche Verwaltung, öffentliche Gewalt, hoheitliche Befugnisse.

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