Moin, ich hatte mal ein längeres Gespräch mit dem Leiter des Verkehrsamtes Konstanz darüber (nachdem ich einige Privatanzeigen und eine LIFG-Anfrage an seine Behörde gestellt hatte), und er meinte, die Mitarbeiter:innen hätten sowohl ein weites Entschließungs- als auch Auswahlermessen (können also selbst aussuchen, “ob” und “wie” (nichts tun, Verwarnung, Bußgeld, Abschleppen, etc.) sie tätig werden). Interessant fand ich aber z.B., dass er meinte, dass in allen Städten (in BW) die er kenne, Motorräder auf Gehwegen auch ohne Parkschein geduldet würden, sofern sie einigermaßen platzsparend geparkt würden, weil die sonst ja noch mehr Anwohner:innenparkplätze belegen würden…)
Angeblich/anscheinend gibt es dazu auch keine Anweisungen, weder per E-Mail, noch als Protokoll von Sitzungen oder sonst wie. Auf meine LIFG-Anfrage hat er nur die allgemeine Dienstanweisung für die Ortspolizeibehörden (DA_128) angehängt sowie die Anweisung für das Abschleppen. Letztere ist nur auf Konstanz bezogen, es könnte höchstens sein, dass sie dafür ein Template benutzt haben (siehe auf S. 9 ganz unten die Angaben - ist das vielleicht ein Verweis auf die Herkunft dieser “AnweisungüberdasAbschleppenvonFahrzeugen”? kennt sich damit wer aus? Wenn dich das interessiert kannst du ja nochmal nachfragen wo denn das Dokument herkommt oder gib kurz Bescheid, dann mach ich das, mich kennt er schon und antwortet vermutlich schneller )
Generell kannst du solche Dienstanweisungen vielleicht einfach für die Kommunen einzeln anfragen, die dich interessieren? Im Zweifel kannst du viele solcher Anfragen auch über ein Schlagwort verknüpfen, dann ist es übersichtlicher