Anfragen gegenüber Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) möglich?

Moin Moin,

ich habe wohl ein bisschen Beef mit einer Anstalt öffentlichen Rechts angefangen. Nun wollte ich mal fragen, ob diese auch auskunftspflichtig sind? In der Suche konnte ich keine Fragen finden, die einer AöR direkt gestellt wurden… Muss man dies über die Trägerländer spielen?

Konkret: Ich möchte von Dataport AöR wissen, was die intern für die Bereitstellung und Betrieb von Servern berechnen.
Zusätlich wäre es noch schön zu wissen, wie viele Dienste/Code-Basen sie haben, die Online-Formulare bereit stellen.

Da ich bereits Beef habe möchte ich eigentlich nur mit Erfolgsaussicht anfragen.
Habt ihr Erfahrungen mit Anfragen gegenüber AöR?

Viele Grüße
peni4142

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Möglicherweise das IZG-SH da Sitz in SH?

IZG-SH sollte anwendbar sein (die Behörde hat bisher auch das Gesetz angewandt)

Das IZG-SH ist hier die einschlägige Anspruchsgrundlage.

Die Frage ist sicher zulässig, wird aber sicherlich mit Verweis auf Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse abgelehnt werden. Dass die Leistungen mit Steuergeldern finanziert werden begründet in SH i.d.R. kein öffentliches Interesse. :frowning: