Liebes Forum von FragDenStaat,
ich möchte über das IFG gerne an bestimmte Daten von bestimmten Institute an staatlichen Universitäten kommen, um diese auszuwerten. In einer ersten Recherche habe ich festgestellt, dass Universitäten nur eingeschränkt unter das IFG fallen und das in manchen Bundesländern keine IFGs vorhanden sind, Universitäten sind aber Landesanstalten.
An medizinischen Fakultäten mit Anatomie gibt es für gewöhnlich ein s.g. Körperspendewesen. Menschen vermachen ihren Körper nach dem Tode diesen Instituten und die Institute können, dürfen und sollen daraufhin diese sterblichen Überreste für die medizinische Aus-, Fort- und Weiterbildung wie die Forschung nutzen. Üblich ist hierzu, dass die Körperspenden sich bei den jeweiligen Instituten melden und daraufhin dort eine s.g. Körperspendeverfügung unterschreiben.
Mich interessiert nun zunächst wie diese Verfügungen aussehen und wie umfangreich die Spender:Innen über die postmortale Nutzung ihrer Körper informiert werden. Darüber hinaus interessiert mich wie viel Prozent der Körperspenden in die ärztliche Fort- und Weiterbildung (Postgraduiertentraining) gehen. Darüber hinaus wie viel Geld die Institute damit verdienen, dass sie diese Körper zur Verfügung stellen - also wie viel Umsatz generiert wird und wie viel davon tatsächlich für die Leichenversorgung aufgewendet wird und wie viel bei den Instituten als “Drittmittel ohne Rechenschaftspflicht” verbleibt. Zuletzt möchte ich dann wissen, wie viele der Leichen zu diesem Zweck an Medizinbildungsfirmen abgetreten werden (auch nur temporär für einen Kurs), weil die Fortbildung nicht am eigenen Institut stattfindet und wie generell die ethische Üebrwachung all dieser Kurse stattfindet. So ist es vorgeschrieben für Forschungsvorhaben einen Ethikantrag an der jeweiligen Universität einzureichen und auch für die Ausbildung von Studierenden gibt es zumeist ein “Votum generale”, welches die Nutzung der Leichname generell für diesen Zweck gestattet (was Sinn macht, da primär dafür die Körperspende existiert). Doch wie wird die Nutzung von Körperspendern im Sinne der ethischen Vorschriften (Nürnberger Kodex, Declaration von Helsinki, dgl.) sichergestellt ist die Frage, da die Institute selbst finanziell von diesem “Leichenhandel” profitiert.
Die Praxis der Körperspende und der Nutzung solcher Leichen zur ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung wie auch zur Forschung soll in keiner Weise grundsätzlich infrage gestellt werden, sondern Kern der Untersuchung und damit der Anfragen soll sein, wie groß dieser Markt mit öffentlichen Stellen als Marktteilnehmenden tatsächlich ist, wie umfangreich die Spender aufgeklärt werden und wie die ethischen Standarts gewährleistet werden, die für die Forschung gelten. Ich habe nicht ohne Grund die Vermutung, dass keine ethische Kontrolle stattfindet, die Körperspender:Innen nur grob aufgeklärt werden und dass die Institute durch die finanzielle Vorteile kein intrinsisches Interesse haben dies zu ändern, da sie über auf diesem Wege generierte Drittmittel frei Verfügung können. Bei anderen Drittmitteln gibt es eine Kontrolle durch die Drittmittelgeber:Innen wie die DFG beispielsweise, doch hier gibt es keine solche Kontrolle durch die Drittmittelgeber.
Naja, ich danke Euch für Eure Zeit und Eure Hilfe ob und wie ggf. an diese Daten zu kommen ist.