Anfrage zur Dokumentation eines Vorfalls im Zug nach Flensburg

Kann jemand hier bitte die

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zu dem Vorfall beantragen? Ich kann es aus persönlichen Gründen leider nicht.

Diesem Wunsch dürfte §2 Absatz 4 Nr. 3 IZG-SH entgegenstehen, da es sich hier um Straftaten handelt. In Strafsachen gilt eine Bereichsausnahme. Daran ändert es auch nichts, wenn man statt bei der Staatsanwaltschaft “nur” bei der Polizei anfragt, die Polizei wurde hier nur als verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft tätig und gehört somit zu den Organen der Rechtspflege.
In Strafsachen haben nur Beteiligte ein Akteneinsichtsrecht, anders z.B. im Gefahrenabwehrrecht. Das Urteil hingegen steht der breiten Öffentlichkeit dann jedoch zur Verfügung, aber soweit ist es ja noch nicht.

sehe ich leider auch so. normalerweise wäre ich immer dabei, bei der Polizei ein Einsatzprotokoll oder Vermerke zu dem Fall oder so anzufragen und zu argumentieren, dass zumindest Teile dieser Dokumente als Verwaltungshandeln zu betrachten sind (wenn die Polizei z.B. zur Gefahrenabwehr gehandelt hat, also die Leute getrennt, einen Platzverweis erteilt, was auch immer). So wie ich den Zeitungsbericht verstehe, kam die Polizei ja aber erst am Bahnhof dazu, als die Lage schon wieder ruhig war, die werden dann vermutlich Personalien oder so festgestellt haben… :confused: