Anfrage zu Sicherheitsvorfällen abgelehnt -- Korrekt?

Hallo,

ich habe einige Kommunen in Thüringen nach Sicherheitsvorfällen, deren Auswirkungen und einer Notfallplanung gefragt. Eine Gemeinde hat die Anfrage nun rundheraus abgelehnt und sich dabei recht pauschal auf § 12 ThürTG bezogen. Wenn ich mir den § anschaue, komme ich zu folgendem Ergebnis:

  1. Im ersten Absatz gibt es eine lange Liste möglicher Ablehnungsgründe. Diese sind recht spezifisch und ich sehe keinen, der hier zutreffen könnte.
  2. Der zweite Absatz beschäftigt sich mit “unfertigen” Dokumenten. Das ist hier nicht der Fall.
  3. In Nummer 1 von Abs. geht es um Missbrauch. Der liegt hier nicht vor. Die Nummer 2 spricht davon, dass die Aufgabenerfüllung durch die Beantwortung erheblich beeinträchtigt werden würde. Das sehe ich hier auch nicht. Zumal andere Kommunen hier recht schnell und unproblematisch geantwortet haben.

Insgesamt treffen aus meiner Sicht keine Ablehnungsgründe des § 12 ThürTG zu. Meine Frage an euch ist nun: Wie sollte ich weiter vorgehen, einfachen Widerspruch einlegen oder Bescheid verlangen?

Vielen Dank für eure Anregungen

Also warum die Frage nach bereits eingetretenen Vorfällen nicht kurz und oberflächlich zu beantworten sein soll, ohne vertrauliche Infos preis zu geben, ist IMHO nicht plausibel. Es ist also zumindest denkbar, dem Antrag in diesem Umfang teilweise stattzugeben.

Fragen zu konkreten Sicherheits- und Rückfallplanungen können durchaus den Ausschlussgründen des §12 unterliegen. Die Begründung der Stadt könnte diesbezüglich etwas detaillierter und konkreter sein, so ist die IMHO zu pauschal. Aber ich könnte mir vorstellen, dass der Antrag tatsächlich auch rechtssicher teilweise abzulehnen sein dürfte, wenn man sich mit der Begründung seitens der Stadt etwas mehr Mühe geben würde.