Hallo zusammen,
ich habe aktuell eine Anfrage an eine Hochschule laufen bei der es gängige Praxis ist von den Studis ab der zweiten Prüfungsabmeldung auf Grund von Krankheit sehr viele Daten inkl. einer Schweigepflichtentbindungserklärung zu fordern.
Menschen haben dies kritisch gesehen und es wurde eine Anfrage an die entsprechende Hochschule gestellt. Die Hochschule hat die Anfrage ignoriert. Es gab nicht einmal eine Eingangsbestätigung.
Im nächsten Schritt wurde die Geschichte an den LDSB eskaliert - dieser ist der Auffassung das die Anfrage den Bereich den Ausnahmebereich der Hochschule(n) berührt. Meines Erachtens ist dies nicht so - das Verwaltungshandeln der Universität hat ja nichts mit der konkreten Forschung, Wissenschaft oder Lehre zu tun.
Die Anfrage findet sich hier: Informationsfreiheitsanfragen - FragDenStaat
Bin ich da auf dem Holzweg?
Mein Antwortansatz sähe wie folgt aus:
vielen Dank für Ihre Antwort vom 21.01.2025 bezüglich meines Informationszugangsantrags an die Hochschule Koblenz.
Ich habe Ihre Erläuterungen zur Bereichsausnahme gemäß § 16 Abs. 3 LTranspG für Hochschulen zur Kenntnis genommen. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass meine Anfrage sich nicht auf den Bereich von Wissenschaft, Forschung und Lehre bezieht, sondern auf reine Verwaltungstätigkeiten des Prüfungsamts bzw. der Hochschulverwaltung.
Die Handhabung von Gesundheitsdaten bei Prüfungsrücktritten fällt meines Erachtens in den Bereich der allgemeinen Verwaltung und nicht in den durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützten Bereich der Wissenschaftsfreiheit. Es handelt sich hierbei um administrative Prozesse, die nicht unmittelbar mit Forschung oder Lehre in Verbindung stehen.
Ich möchte betonen, dass ich die dort gesammelten Daten für hochsensibel halte und das Vorgehen grundsätzlich zweifelhaft finde. Der Schutz dieser sensiblen Gesundheitsdaten der Studierenden sollte höchste Priorität haben, und die Transparenz in der Verarbeitung dieser Daten ist von großer Bedeutung.
Zudem möchte ich Sie darüber informieren, dass ich diesen Antrag quasi stellvertretend für die Landesastenkonferenz gestellt habe, da dieses Problem an uns herangetragen wurde. Es handelt sich also um ein Anliegen, das eine große Anzahl von Studierenden betrifft und von übergeordnetem Interesse ist.
Daher bitte ich Sie, Ihre Einschätzung zu überdenken und zu prüfen, ob in diesem Fall nicht doch ein Informationszugangsanspruch nach dem Landestransparenzgesetz besteht. Die Bereichsausnahme sollte meiner Meinung nach eng ausgelegt werden und sich nur auf Tätigkeiten beziehen, die tatsächlich in den Kernbereich von Wissenschaft, Forschung und Lehre fallen.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Argumentation berücksichtigen und eine erneute Prüfung meines Anliegens vornehmen könnten.
Passt das so? Sollte ich noch etwas mit reinnehmen?
Ich habe bisher keinen Bescheid o.ä. erhalten - kann also auch (abgesehen von der Mail) jetzt keinen Widerspruch oder so einreichen. Müsste die Hochschule meinen Antrag nicht zumindest ablehnen?
Alternativ gäbe es auch die Möglichkeit die einzelnen Fragen von unterschiedlichen Personen stellen zu lassen… den unnötigen Zusatzaufwand hätte ich allen Beteiligten tendenziell nur gerne erspart.
LG