Anfrage Verfahrensdokumentation Agentur für Arbeit Gießen

Hallo Zusammen,

ich habe die folgende Anfrage bei der Agentur für Arbeit Gießen gestellt: Verfahrensdokumentation Scanvorgang - FragDenStaat

Ich gehe davon aus, dass ich hier später Untätigkeitsklage erheben muss.

Jedoch stellt sich mir die Frage: Wie antworten denn die Behörden auf Anfragen über das Portal? Per Post oder per E-Mail? Hat fragdenstaat.de denn meine Adresse mitgeschickt, so dass die auch meine Adresse haben?

Ich stelle mir diese Frage deshalb, weil ich vermeiden möchte, dass es dann später heißt: Uns lag keine Adresse zur Beantwortung vor.

Viele Grüße,
Daniel

Moin. Herzlich Willkommen!

Unterschiedlich. Beides möglich.

Ja, du hast uns deine Adresse gegeben und auch zugestimmt diese zu übermitteln.

Wenn du auf “Nachricht vollständig anzeigen” klickst bei der Anfrage, siehst du alles, was geschickt wurde (u.a. deine Adresse).

Danke euch für das schnelle Feedback. Super, dass die Adresse direkt mitgegangen ist. :slight_smile:

Habt ihr eine Liste von Anwälten die man für eine IFG-Klage durchsetzen würden?

Das wäre eine sehr praktische Funktion, da man erst mal nen Anwalt finden muss, der nach RVG abrechnet…

Aus den bisherigen Klagen weiß ich, dass dka Rechtsanwälte, die Kanzlei Pink (Berlin) und Geulen / Klinger (Berlin) hier schon verschiedenste Klagen nach dem IFG vertreten haben. Ob die nach RVG abrechnen, oder auf Honorarbasis, das müsste FdS vielleicht mal beisteuern, da die auch von einigen dieser Kanzleien vertreten wurden.

Ich habe mir angeschaut, welche Anwälte so für die Klagen im Einsatz waren, die FragDenStaat auflistet. Die Anwälte, mit denen ich bisher zusammengearbeitet habe, waren offen dafür, dass ich ihnen Vorlagen schreibe und so kann ich deren Arbeitsstunden reduzieren und sicherstellen, dass die für mich wichtigen Argumente in den Schriftsätzen auch vorkommen. Für Untätigkeitsklagen habe ich noch keinen Anwalt eingesetzt. Da kommt man eigentlich mit dem Klageautomaten von FragDenStaat hin.

Vielen Dank für den sehr guten Hinweis.

Beziehen sich die 3 Monate auf die Abgabe (3.06) oder die erste Frist (5.07)?

Falls erstes, werde ich dann übernächste Woche einen Klageentwurf mit dem Automaten entwerfen. Ich werde diesen dann noch einmal per Schreiben an die Arbeitsagentur versenden um noch letztmalig eine außergerichtliche Einigung erzielen zu können.

Seid ihr der Meinung, dass meine Anfrage eine richtige nach dem IFG ist? Oder könnten hier Mängel in der Anfrage vorliegen?

Die Dreimonatsfrist beginnt am Tage der Antragstellung, also am 3. Juni. Du kannst ja zur Sicherheit ein bisschen Puffer lassen. Bei der ersten E-Mail findet man unter Details ein ‘i’ im Kreis, da sieht man die Serverkommunikation. Die hänge ich dem Gericht immer als Anlage an. Anhand der vergebenen Queue-ID kann man sehen, dass der Mail-Server der Arbeitsagentur die E-Mail entgegengenommen hat. Danach befindet sie sich im Bereich der Arbeitsagentur und es wäre nicht mehr dein Verschulden, wenn sie innerhalb der Behörde nicht den richtigen Ansprechpartner findet.

Hallo Zusammen,

ich habe Frau Pink aus Berlin für eine Untätigkeitsklage einmal kontaktiert.

Viele Grüße,
Daniel Roß