Anfrage Oury Jalloh - Ablehnung wegen Geheimschutz

Ich habe eine “Catch-all”-Anfrage in Sachsen-Anhalt zum Tod von Oury Jalloh gestellt, konkret:

“Sämtliche Kommunikation, intern wie extern, zum Tode von Oury Jalloh und/oder der Untersuchung seines Todes.” https://fragdenstaat.de/a/192219

Die Fallakten zu Oury Jalloh sind unter Geheimschutz (was ich schon mal grundsätzlich nicht verstehe). Nun lehnt das Justizministerium S-A meine Anfrage ab, mit Verweis auf Geheimschutz offenbar für alle Dokumente/Akten, also auch z.B. die Kommunikation im Ministerium und mit anderen Behörden zum Fall: https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-zu-oury-jalloh/#nachricht-517256

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass das rechtlich haltbar ist. Wie schätzt ihr das ein, seht ihr Erfolgsaussichten bei einer Klage dagegen?

Moin und willkommen im Forum!

Ich glaube, dass es sich das Ministerium zu einfach macht mit dem pauschalen Verweiß auf § 475 StPO. Darunter fallen nur Teile der Ermittlungsakte, die wahrscheinlich nicht die gesammte einfache Kommunikation umfasst.

Es müssen folglich zwei Anträge - einer nach dem IZG, einer nach der 475 StPO - geprüft werden, wobei der nach der StPO wahrscheinlich eher an die zuständige StA gestellt werden müsste, daher mal nur zu den Infos, die wohl das Justizministerium hat.

Grundsätzlich kann ich schon nachvollziehen, dass die Akten geschützt sind, auch wenn ich es nicht gutheiße.
Zwar weiß ich nicht, was in den Akten steht, jedoch ist es mMn durchaus möglich, dass ein Geheimschutzgrad erteilt wird. Nach § 7 VSA-LSA reicht für eine Einstufung als VS-NfD schon aus, dass die Information für die Interessen des Landes oder des Bundes nachteilig sein kann. Das Problem ist halt leider, dass es ohne den Inhalt zu kennen schwierig ist, das zu beurteilen.
Daher würde ich eine weitere Begründung der Einstufung erbitten, sodass es überhaupt möglich ist, diese Entscheidung nachzuvollziehen.

Was ich mir aber nicht vorstellen kann ist, dass dort jedes Blatt bzw. jede Information unter die VSA-LSA fällt. Spätestens das Anschreiben an den Landtag mit Informationen selbst sollte nicht dem Geheimschutz unterliegen (wenn doch würde es mich sehr wundern). Ich bin mir sicher, dass es da noch einige gibt, die jedoch nur unter hohem Aufwand extrahiert werden können. Die Akte wird wohl schon einige Bände messen, dazu noch die ganze Kommunikation, die nicht veraktet ist…
Diesen großen Aufwand muss sich die Behörde aber wohl machen (siehe dazu: BVerwG 7 C 22.18 Randnummer 33ff), du wirst dafür wohl aber auch leider ne ordentliche Rechnung bekommen.

Zumindest sehe ich, dass das Ministerium erstmal richtig begründen muss und du auf jeden Fall einige Informationen bekommen wirst, ob das gerade die spannenden sind, ist etwas anderes.
Du könntest aber auf jeden Fall beim LfDI um Vermittlung bitten, was ich auf jeden Fall machen würde.