Kennt jemand da die Gesetzeslage und kann mir die Paragraphen nennen? Das Ding ist nämlich: natürlich möchte man gerne die Kontrollberichte für Restaurants, Cafés etc. die man selbst besucht. Wenn man dann bei der Anfrage einen Namen und eine Adresse angeben muss, die dann an das Restaurant weitergeleitet wird, ist es nicht so schön.
Vor allem hat hier auch ein Nutzer vor kurzem berichtet, dass eine Restaurantsbesitzerin wütet zu seiner Adresse gefahren ist um ihn verbal zu belästigen und ihm Hausverbot zu geben. Das will ich natürlich nicht.
Anonyme Antragstellung im VIG ist leider nicht möglich, zumindest nicht vorgesehen. § 4 Abs. 1 VIG:
Die Information wird auf Antrag erteilt. Der Antrag muss hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Ferner soll der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten.
Du könntest probieren, einen falschen Vornamen anzugeben, den richtigen Nachnamen und das z.B. an deine Büroadresse zustellen zu lassen und hoffen, dass das zugestellt wird. Einfacher ist aber bestimmt, jemand anderes fragen, ob er/sie für dich anfragt, irgendwer in deinem Umfeld oder so. Wenn du mir sagst, welche Betriebe dich interessieren, kann ich das auch machen, ansonsten finden sich hier im Forum bestimmt noch andere Freiwillige