ich habe am 24.07. eine Anfrage an das BMAS gestellt, die Rückfrage zum Status vom 26.08. an die Pressestelle wurde schnell beantwortet, die initale Anfrage sei nie eingegangen.
Das BMAS gibt für IFG Anfrage die Mailadresse poststelle@bmas.bund.de an, die FdS Anfrage ging laut Protokoll jedoch an info@bmas.bund.de.
Eine Rückfrage an poststelle@bmas.bund.de ist über FdS nicht möglich, das hinzufügen dieser E-Mail für den Eintrag des BMAS habe ich vorgeschlagen.
Meine Frage in die Runde der erfahrenen Anfragesteller, welches Vorgehen empfiehlt ihr?
Hinter deiner Anfrage siehst du ein kleines “i” wie “Information”. Dahinter verbirgt sich die Kommunikation der E-Mail-Server. Wenn der Behörden-E-Mail-Server eine ID nennt, unter der er deine Nachricht in die Mail-Queue eingereiht hat, dann war die Zustellung erfolgreich.
Mit diesem Server-Log habe ich schon mehrmals in Untätigkeitsklagen nachweisen können, dass die Behörde die Nachricht empfangen haben muss und danach erst innerhalb der Behörde verlorengegangen ist.