Anfrage nach Informationsfreiheitssatzung Leipzig – „Querdenker”-Demo in Leipzig vom 07.11.2020 (#le0711)

Ich bin Leipziger und kann deswegen auch in Sachsen nach der Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Stadt https://informationsfreiheit.org/leipzig-hat-eine-informationsfreiheits-satzung/ eine Anfrage stellen. (Leider gilt diese Satzung nur bei Personen mit Wohnsitz in Leipzig)
Wichtig auch: Es können nur die Stadt selbst und Eigenbetriebe angefragt werden, und auch nur wenn sie „Aufgaben in weisungsfreien Angelegenheiten” (§ 1 Abs. 3 IFS) wahrnehmen, wie aufgezählt in § 2 Abs. 1 und 2 SächsGemO. Für diese gab es auch ausreichend Kritik https://informationsfreiheit.org/kritik-an-leipziger-informationsfreiheits-satzung-abschreckungsinstrumente-funktionieren-bestens/ und sie wird wohl selten genutzt. Aber das nur nebenbei…

Original Gesetzestext auf dieser Seite. Man suche nach dem Kürzel IFS.

Am letzten Samstag waren ja wieder „Corona-Demos” von „Querdenken” https://www.saechsische.de/coronavirus/demo-querdenken-le0711-leipzig-corona-woeller-polizei-5312848-plus.html, welche bundespolitische Relevanz haben. Gäbe es da etwas, was man anfragen könnte, was mit der IFS anfragbar und interessant zu wissen wäre?
Wichtiger Hinweis: Polizei, Verfassungsschutz und co sind in der IFS Leipzig auch vollständig ausgenommen. (§ 7 Abs. 1 IFS)

Also evt. Erkenntnisse der Stadt/Auswertungen/irgendwas von der Versammlungsbehörde? Was gibt es da? Ich kenne mich mit Demoanmeldungen leider nicht aus…
Oder besteht hier keine interessante Information, die noch nicht öffentlich wäre?

Edit: Musste die Links leider kaputt machen teilweise, weil das Forum die Links hier so beschränkt. Ein Mod kann das gerne editieren und wieder ganz machen.


BTW, wenn du das hier liest und eine Information von Leipziger Behörden anfragen willst, und dies aufgrund deines Wohnsitzes nicht kannst, sende mir im Forum hier gerne eine Direktnachricht mit Informationen darüber, was du anfragen willst, einer evt. vorangegangenen Anfrage und (kurz) warum die Anfrage wichtig ist. Wenn ich das auch so sehe und insbesondere Erfolgsaussichten sehe (siehe Ausnahmen oben), kann ich die Informationen gerne auch für dich anfragen.
Hinweis: Das UIG und VIG gelten natürlich auch in Sachsen, damit kann man Informationen also auch immer anfragen.

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Ich hab mit den § 7 mal kurz angeschaut, aber die Anfrage soll nur abgelehnt werden, wenn das Bekanntwerden der Information die Tätigkeit der Polizei beeinflussen würde. Das ist für mich jetzt kein Hinweis, dass die Polizei komplett ausgenommen ist, daher würde ich es einfach mal ausprobieren.
Ein schönes Beispiel, welches eine Ausnahme für komplette Behörden zeigt, gibts im Bundes-IFG:

Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, gegenüber den Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen.

Ich glaube für diesen konkreten Fall wäre es spannend, mal den Auflagenbescheid zur Versammlung zu sehen, oder auch direkt den gesamten Schriftverkehr zu der Versammlungsameldung. Wenn die das direkt blocken könnte es schwierig werden, aber wenn nicht, dann könnte man sich mal in Richtung Einsatzprotokolle der Hundertschaften tasten?

Da ich keine Ahnung von Einsätzen habe, mal ein wenig naiv in den Raum gefragt: Es waren ja Polizeikräfte aus verschiedenen Bundesländern im Einsatz. Landen Protokolle des Leipziger Einsatzes dann auch bei denen in den Akten, oder gehen die direkt nur an das Sächsische Innenministerium?

Ja nur auf das Sicherheitsüberprüfungsgesetzes weißt die Satzung in Leipzig ja nicht hin, aber ja, es wird zumindest gesagt, dass es die Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt sein muss, was heißt, es muss eine konkrete Gefahr von der Veröffentlichung ausgehen und keine generelle Ausnahme sein.

Im Volltext (Hervorhebung von mir):

(1) Der Antrag auf Informationszugang ist insbesondere abzulehnen, soweit und solange das
Bekanntwerden der Information die Landesverteidigung, die internationalen Beziehungen,
die Beziehungen zum Bund oder zu einem Land, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung,
insbesondere die Tätigkeit der Polizei, des Verfassungsschutzes, der Staatsanwaltschaften
oder der Behörden des Straf- und Maßregelvollzugs einschließlich ihrer Aufsichtsbehörden
beeinträchtigen würde.

Ja, wobei das meiste ja durch das OVG Bautzen schon festgelegt wurde. Die Entscheidung hier in dieser DB zu finden, ist aber auch völlig unmöglich… evt. auch noch nicht hochgeladen.
Es gibt aber zwei Pressemitteilungen aus denen auch das Aktenzeichen hervor geht: 6 B 368/20.

Zu der Frage zu der Polizei aus anderen Bundesländern: Gute Frage.

Man kann sicherlich Unterlagen zur Demoanmeldung oder Ermittlungen der Teilnehmerzahlen anfragen.

Okay ich habe einfach auf Gut Glück alles in diesem Thread erwähnte mal angefragt:

Mal schauen, ob dies zu etwas führt… (viel Hoffnung habe ich nicht wirklich)

Oh es ist auch ein Transparenzgesetz in Sachsen in Arbeit. Vielleicht wird in Zukunft alles viel einfacher?