Anfrage in Berlin stellen / Zuständigkeiten

Moin,

ich helfe in einem berliner Jugendzentrum ein mit der Computer- / Netzwerk-Administration. Der Leiter des Jugendzentrums würde gerne mehr Angebote in Richtung Medienbildung machen, das ist aber ziemlich schwer, weil sie mit einer 0.5Mbit/8Mbit Versatel Leitung angebunden sind. Der Leiter versucht seit Jahren eine bessere Leitung zu bekommen - ohne Erfolg. Die Jugendeinrichtungen selber dürfen keine Vertäge abschliessen und der Förderverein kann keine regelmässigen Zahlungen übernehmen. Wenn die Bude voll mit Kids ist müssen die Mitarbeiterinnen ihre Zoom Calls über das private Handy machen.

Der Leiter hat schon bei allen Verantwortlichen gebettelt aber es passiert einfach nichts. Inzwischen interessiert mich was da eigentlich los ist, welche Art von Knebelvetrag damals mit Versatel abgeschlossen wurde und ich hatte überlegt ob es mit “Frag den Staat” möglich ist das rauszubekommen.

Grundsätzlich fände ich es natürlich interessant diese Anfrage Berlinweit zu stellen, d.h. welche Rahmenverträge für Internet die Bezirke für ihre Jugendeinrichtungen abgeschlossen haben, aber ich weiss nicht ob die Chancen auf eine Antwort größer wären wenn man nur für den betreffenden Bezirk, bzw. nur das eine Jugendzentrum fragt. Möchte natürlich vermeiden das sich jemand auf den Schlips getreten fühlt und die Anfrage sogar noch zu Nachteilen für das Jugendzentrum führt.

Und: müssen solche solche Verträge überhaupt auf Anfrage offen gelegt werden?

Gruss

Willkommen im Forum.

Ich könnte mir schon vorstellen, dass die Aussicht auf Erfolg höher ist wenn man direkt beim zuständigen Bezirk anfragt. Aber du kannst es ja erst einmal an übergeordneter Stelle versuchen und schauen, ob du dort bereits Erfolg hast.

Es gibt auch bereits einige Anfragen auf Frag Den Staat zu Verträgen in Berlin, die erfolgreich beantwortet wurden. Allerdings auch einige die abgelehnt wurden. Da kommt es immer auf den Einzelfall an. Aber einen Versuch ist es durchaus wert, zumal hier ja kaum Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, etc. betroffen sein dürften, die sonst gern als Ablehnungsgrund herangezogen werden.