Anfrage Covpass Vertrag

Hi,

ich habe nach langem warten endlich eine Antwort des BMG auf meiner erst IFG Anfrage überhaupt erhalten: Covpass Vertrag - FragDenStaat

Mit der Antwort ergeben sich aber nun zwei neue Punkte, die es zu lösen gilt und bei denen ich eventuell Hilfe benötige.

Zum einen werden für mich als Schüler nicht unerhebliche Kosten anfallen, was sich aber sicher bei dem Thema der Anfrage durch ein Crowdfunding lösen lassen würde. Insofern ist hier nur meine Frage ob so hohe Kosten legitim sind?

Zum anderen muss ich die Anfrage scheinbar jetzt noch begründen nach § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG, da die Firma IBM hier als dritte Partei mit im Spiel ist und sie eine Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen müssen. Meine Frage wäre jetzt ob folgendes als Begründung ausreichend ist:

Ich begründe meinen ursprünglichen Antrag damit, dass von meiner Seite ein Interesse besteht zu erfahren, für welche spezifischen Dienstleistungen die Firma IBM Geldleistungen vom Bundesministerium für Gesundheit erhalten hat und wie hoch sich diese bemessen. Es besteht außerdem ein Interesse meinerseits zu erfahren, wie der Entwicklungsprozess der CovPass Anwendung, insbesondere hinsichtlich der Veröffentlichung des Quelltextes, vertraglich geregelt wurde

Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen und schon mal vielen Dank im Vorraus.

2 „Gefällt mir“

Zuerst mal: Super Anfrage und gute Idee.

Also ich denke man generell solltest du die Begründung nicht so sehr als persönliche Begründung deinerseits auffassen. Klar, es ist deine Begründung, dass du die Information erhältst, dennoch ist das schärfere Argument meist das des „öffentlichen Interesses”. Also weg mit „von meiner Seite“ bspw. Dein Partikulärinteresse mag eine Sache sein, aber eine Abwägung mit dem öffentlichen, für die Gesellschaft allgemein sinnigen, Interesse ist für eine Behörde schon schwieieriger. Im Idealfall überschneiden sich diese Interessen ja, bzw. sollten sie damit deine Anfrage Erfolg hat.

Öffentliches Interesse gibt es als Abwägungsgrund ja auch bei der DSGVO, und allgemein lässt sich das Recht gut durch Medienberichte bspw. belegen. (eine prominente Person bspw. usw.)

Im Detail könnte das eine kurze Ausführung dazu beinhalten, dass Open-Source relevant in der Verwaltung ist (gab es da bspw. nicht was im neuen Koalitionsvertrag?) oder bzgl. der Finanzen ist das Standardargument, dass der Nachvollziehbarkeit von Steuerausgaben die gemeingesellschaftlich finanziert werden. Aka das was der Bundesrechnungshof macht.
Wenn man natürlich nen GG-Artikel oder so finden würde, der das Interesse umschreibt, dann wäre das ein schlagendes Argument. Habe aber auch keinen parat gerade (der im Wikipediartikel für den BRH ist wohl wirklich spezifisch für den BRH zu sehen leider).

Zu dieser anderen Anfrage lese ich 82 Euro korrekt berechnet nach den Stundensätzen und so. Da sehe ich wenig Handhabe. Man kann natürlich immer mit ein paar Floskeln auf Kulanz eingehen oder so, aber dazu gab es schon lange Threads dazu und in der FragDenStaat-Hilfe stehen einige Tipps:

Manchmal gab es auch Gebührenerleichterungen für Studierende oder eben Schüler*innen. Meist gibt es da rechtlich ein paar Kulanzregelungen. Beim IFG gab es das soweit ich mich erinnere aber nicht explizit. Kannst es natürlich trotzdem versuchen mit deiner Situation zu argumentieren.

Eine mögliche Floskel:

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, würde ich mich freuen, eine für alle beteiligten Parteien günstigere Lösung finden zu können.

1 „Gefällt mir“