Anfrage an den NDR bzgl. Umgang mit Youtube nach Rezo-Kritik

Hallo ihr Lieben!

Ich habe noch nie eine IFG-Anfrage gestellt und könnte eure Hilfe gebrauchen.

Innerhalb des letzten Jahres fielen mir gehäuft einzelne Sendungen von Funk-Kanälen negativ auf. Meine Kritik äußerte ich dann in der Youtube-Kommentarspalte. Doch nichts änderte sich. Da fragte ich mich schon, nach welchen Richtlinien Funk-Kanäle auf Social Media Plattformen wie Youtube arbeiten. Schließlich sind diese Teil des ÖRR-Angebots. Doch die Pflichten der Staatsverträge sah ich da nicht erfüllt.

So mancher von euch kennt womöglich bereits den Youtube-Beef zwischen Strg_F und Rezo auf Youtube. Rezo war sicherlich nicht der erste Youtuber, den das betraf. Doch er war der Erste, der alles so schön penibel dokumentiert hatte und belegen konnte.

Danach benutzte ich das Formular des NDR.

Da es mir fern liegt, Angestellte dafür zu kritisieren, dass sie angeblich die Richtlinien ihres Arbeitsgebers erfüllen, stellte ich zunächst nur einige Fragen. Ich behielt mir jedoch ausdrücklich die formale Eingabe gemäß § 14 NDR-Staatsvertrag vor.

Ich bekam eine Eingangsbestätigung vom Beschwerdegremium.
Dies hat meinen Fall an den zuständigen Redakteur von Strg_F weitergeleitet.
Doch die Antworten des Redakteurs waren zum Teil unbefriedigend.

  1. Ich fragte:
    “Gibt es für die Strg_F Redaktion Leitlinien zum fairen Umgang mit Kritik auf Youtube? Umgang mit veröffentlichten Gegendarstellungen?
    Umgang mit Kritik in den Kommentaren)?
    Unterscheidet der NDR zwecks Qualitätssicherung bei der Zählung der Youtube-Kommentare (unter der veröffentlichten Sendung) zwischen inhaltlicher Diskussion und Beschwerden/ Kritik an der Arbeitsweise der Journalisten?”,

Darauf erhielt ich sinngemäß die Antwort: Es gäbe “Social Media Guidelines”. Diese wären jedoch leider intern.

Da dachte ich an FragDenStaat. Immerhin gibt es den §47 Informationszugang im NDR-Staatsvertrag.
Aber wie formuliere ich das am Besten?

  1. Ich hatte geschrieben:
    “Im folgenden auf Youtube veröffentlichten Video von Strg_f: https://www.youtube.com/watch?v=1Umt8NJdnRo wird in Minute 4:42 kurz ein Ausschnitt der Richtlinien von Funk bzgl. des fairen Umgangs mit ihren Protagonist:innen eingeblendet.
    Die Interpreatation der Strg_F Redaktion fand ich befremdlich. Und ich habe den Eindruck, dass da etwas aus dem Kontext gerissen wurde, um die eigene kritisierte Arbeitsweise als “faire” und “professionelle” Arbeitsweise im Journalismus darzustellen.
    Leider konnte ich diese Richtlinie von Funk weder auf der Funk noch auf der NDR Webseite finden, um mir selbst eine Meinung über das Verständnis von “Fairness im Umgang mit Protagonist:innen” von Funk zu bilden. Beziehungsweise fand ich bei meinen Recherchen ganz andere Richtlinien von Funk. Aber nicht die, nach der die Strg_F Redaktion angeblich arbeite.
    So ist mir konstuktive Kritik an dieser Richtlinie von Funk - zu viel Interpretationsspielraum(?) - oder aber an der Strg_F Redaktion kaum möglich.
    Ist diese Richtlinie von Funk für die Strg_F Redaktion verbindlich?
    Können Sie mir bitte die im Video gezeigte Richtlinie von Funk zugänglich machen?”

Die Antwort des Redakteurs lautete sinngemäß, dass es sich dabei um ein internes Dokument handle, welches sie nicht veröffentlichen dürften.
Hä?
Also der Redakteur, der einen Auschnitt daraus veröffentlicht hat, sagt mir, er dürfe es nicht veröffentlichen?
Stattdessen hat der Redakteur dieses interne Dokument umschrieben und es als “Abnahmeleitfaden” bezeichnet.
Natürlich würde ich diesen Abnahmeleitfaden trotzdem gerne in die Finger bekommen.
Wie formuliere ich das am Besten?

Inzwischen habe ich auch herausgefunden, dass für den Informationszugang weder das Beschwerdegremium des Rundfunkrats noch der Redakteur der Sendung der Ansprechpartner ist. Sondern es dafür eine eigene Anlaufstelle gibt:

Könnt ihr mir bitte Vorschläge machen, wie ich so eine Anfrage am Besten gestalte?

Zur besseren Übersicht hier noch die Chronologie des Youtube-Beefs:

Video 1: 10.11.2023 Strg_F
More Nutrition: Wie ehrlich sind die Versprechen? | STRG_F https://www.youtube.com/watch?v=Hm_t5fjRbuw&list=PLflb9djguKAceo7Be_ZYV-4OqWHNGTkTN
Video 2: 02.12.2023 Rezo
Meine Kritik an StrgF & wie sie arbeiten
https://www.youtube.com/watch?v=JpdKTItxPEU&list=PLflb9djguKAceo7Be_ZYV-4OqWHNGTkTN&index=2
Video 3: 17.12.2023 Strg_F
Rezos Kritik: Unsere Antwort | STRG_F
https://www.youtube.com/watch?v=1Umt8NJdnRo&list=PLflb9djguKAceo7Be_ZYV-4OqWHNGTkTN&index=3
Video 4: 06.01.2024 Rezo
Wie StrgF ihre Glaubwürdigkeit zerstört…
https://www.youtube.com/watch?v=C3dNkubQLSg&list=PLflb9djguKAceo7Be_ZYV-4OqWHNGTkTN&index=4

Supi. Inzwischen habe ich die Webseite gefunden, auf der FragDenStaat andere Anfragen an den NDR gesammelt hat: NDR - FragDenStaat - FragDenStaat

Zur Zeit läuft auch noch andere Anfrage bzgl. der strg_F versus Rezo Geschichte:

Moin. Die Sache bei dem § 47 des NDR-Staatsvertrag ist relativ einfach: journalistisch-redaktionelle Inhalte sind explizit ausgenommen.

§ 47 I 2 NDR-Staatsvertrag:

Von diesem Anspruch sind Informationen, über die der
NDR zu journalistisch-redaktionellen Zwecken verfügt, ausgeschlossen.

Ich würde mir gerne selbst ein Bild davon machen, ob Abnahmeleitfaden sowie Social Media Guidelines nur dafür sorgen, dass die Redakteure rechtlich auf der sicheren Seite sind (Klagen unwahrscheinlich sind). Oder ob diese darüber hinaus für einen konstruktiven Umgang mit der Social Community und anderen Protagonist:innen sorgen.

Der Blanko-Abnahmeleitfaden und die Social-Media-Guidelines zählen doch nicht zu den journalistisch-redaktionellen Inhalten.
Oder etwa doch? Wo finde ich die genaue Definition?

Das wäre halt die große Frage, wie genau das zählt.

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Puh. Der NDR scheint “journalistisch-redaktionelle Zwecke” tatsächlich sehr weitreichend auszulegen…

Ich überlege nun, den Antrag unabhängig von FragDenStaat zu stellen.
Mir geht es ja primär um die Informationen für meine offizielle Programmbeschwerde.
Eine öffentliche Diskussion könnte zwar hilfreich sein - nach Diskussionen mit anderen finde ich leichter die passenden Worte/ kann ich mich besser ausdrücken. Doch das brauche ich in diesem Fall nicht zwingend.

@juliankpf Sorry, ich bin noch neu. Gibt es hier im Forum eigentlich auch einen eigenen Bereich für den ÖRR? (Vielleicht hab ich ja Tomaten auf den Augen.)

Nicht das ich wüsste. Ist aber ehrlicherweise auch nicht mein Gebiet, war nur so nen Input von der Seite von mir :slight_smile:

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Trotzdem Danke für den Input. :slightly_smiling_face:

Nun, mein Fachgebiet ist das auch nicht wirklich. In den letzten ein bis zwei Jahren ist mein Frust bloß soweit angestiegen, dass ich mich hier und dort etwas mehr mit unserem ÖRR beschäftigt habe.

steht in Punkto “Richtlinie darf nicht veröffentlicht werden” meines Erachtens im Widerspruch zum Medienstaatsvertrag (in Kraft seit 01. Januar 2024):

§ 31a
Transparenz

(1) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio sind verpflichtet, für eine größtmögliche Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit Sorge zu tragen. Zu diesem Zweck haben sie die Organisationsstruktur, einschließlich der Zusammensetzung der Gremien und ihrer eingesetzten Ausschüsse, alle Satzungen, Richtlinien, Geschäftsordnungen sowie sonstige Informationen, die von wesentlicher Bedeutung für die jeweilige Rundfunkanstalt sind, in ihrem Internetauftritt zu veröffentlichen.

Die Einschränkung:

Dabei ist der Schutz personenbezogener Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu wahren.

“Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse” sind glücklicher Weise juristisch geläufige Begfriffe.
“journalistisch-redaktionelle Zwecke” nicht.

Nun bin ich leider kein Jurist. Aber wäre es nicht geschickter, wenn sich die Anfragen von FdS nicht ausschließlich auf den § 47 NDR-Staatsvertrag sondern auch auf den § 31a MStV berufen würden?

Kleiner Funfact am Rande: Die Social-Media Richtlinie, die angeblich nicht veröffentlicht werden darf, habe ich inzwischen auf der Webseite des NDR gefunden. :rofl:

Moin. Das Problem ist dabei: Der § 31a MStV begründet keinen Anspruch auf Herausgabe einzelner Unterlagen. Das ist nur so ein typisches “Wir sind ja doch so transparent” wie es wohl in jedem Bundesland in irgendeinem Gesetz steht.

Aha. Gut zu wissen. So kann ich nachvollziehen, warum FdS den § 31a MStV bei Anfragen weg lässt. Danke. :slightly_smiling_face:

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Als Kontext zur Anfrage BTW:

Vielen Dank für den verlinkten Artikel. :slightly_smiling_face:

Nach einem Video von „Strg_F“, einem Antwort-Video von Rezo, einem Antwort-Antwort-Video von „Strg_F“ und einem Antwort-Antwort-Antwort-Video von Rezo steht es um die Glaubwürdigkeit von „Strg_F“ so schlecht, dass Funk-Content-Chef Stefan Spiegel bereits erklärt hat, dass eine „sehr große Community auf Youtube“ dem Format nicht mehr traue.

:+1: Wie gut, dass das bei Funk angekommen ist.
Der Fehler liegt ja im System des NDR. Nicht am ÖRR per se. Das ZDF ist bezüglich Transparenz meines Erachtens schon sehr viel weiter.

Nicht nur dass es zur Falsch-Information in Bezug auf die auf der NDR-Webseite bereits veröffentlichten Social Media Guideline kam. Auf meine Fragen bzgl. des Beschwerdeverfahrens ist weder der Vorsitzende des NDR-Rundfunkrates noch der Redakteur der Sendung eingegangen. In einer meiner Fragen verwies ich obendrein beispielhaft auf den ZDF:

  1. Der ZDF hat auf seiner Webseite auch die Beschwerdeberichte des Fernsehratsvorsitzenden sowie diverse Stellungenahmen aus der Vergangenheit veröffentlicht. Eingaben an den Fernsehrat - ZDFmediathek Sowas finde ich toll zur Orientierung. Stellt der NDR Rundfunkrat seine quartalsmäßigen Beschwerdeberichte und Stellungnahmen zu formalen Eingaben auch irgendwo auf der NDR-Webseite der Öffentlichkeit zur Verfügung? Wo?

Nicht nur, dass der ZDF auf seiner Beschwerdeseite die Beschwerdeberichte veröffentlicht. Der ZDF stellt auch das ganze Beschwerde-Verfahren transparent dar. Das ist hilfreich.

Im Text wird auch auf die Webseite mit allen bis dato vom ZDF veröffentlichten Richtlinien verlinkt. Und auch das ergibt Sinn. Nach Auskunft diverser Ratgeber-Webseiten von Rechtsanwälten hängt der Erfolg einer offiziellen Programmbeschwerde maßgeblich davon ab, ob sie sich auf den Staatsvertrag und ggf. Richtlinien des Senders bezieht. Durch diese direkte Verlinkung der Rechtsgrundlagen auf der Beschwerdeseite können sich Bürger vor dem Einlegen ihrer Programmbeschwerden gut informieren.

So hat man beim ZDF viele nützliche Informationen rund um die Programmbeschwerde auf einen Blick. Das kann man “Transparenz” nennen.

Doch auf der Webseite zu Programmbeschwerden des NDR gibt es nichts davon.

  • Keine Veröffentlichung der quartalsweise erstellten Beschwerdeberichte.
  • Keine Aufklärung über das Beschwerdeverfahren.
  • Kein Link zur Seite mit den Rechtsgrundlagen.
  • Keine Aufklärung und kein Link zu der Webseite, wo man Informationen gemäß § 47 NDR-Staatsvertrag anfragen kann.

Was es stattdessen auf der NDR-Beschwerdeseite gibt, ist ganz prominent die Aussage:

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen allgemeiner Programmkritik und formeller Programmbeschwerde.

Gefolgt von Werbung für und dem Link zum “Service bei Programmkritik und Programmanregungen”. Darüber kann man dann mit der Redaktion in Kontakt treten, die in den vergangenen 1 bis 2 Jahren bereits die Kritik in den Kommentarspalten von Youtube maximal “zur Kenntnis genommen”, doch nie irgendetwas an ihrer Arbeitsweise geändert hat. - Nein Danke! Da wollte ich nicht hin.

Hätte ich Kontakt zur Redaktion gewollt, hätte ich nicht bei Google “NDR + Programmbeschwerde” eingegeben. Sondern die im Youtube-Profil hinterlegte Email-Adresse der Redaktion angeschrieben.

Erst nach diesem Ablenkungsmannöver von der formalen Eingabe kommt man dann zur eigentlichen Programmbeschwerde bzw. zum Formular über das man den NDR-Rundfunkrat kontaktieren kann.

Und was macht der Vorsitzende des NDR-Rundfunkrates?
Er leitet all meine Fragen nach Information weiter an den für Strg_F zuständigen Redakteur.

Dass der Redakteur, dessen Sendung in der Kritik steht, in diesem Fall befangen - also nicht die passende Anlaufstelle für den Informationszugang sein kann - müsste dem Vorsitzenden des Rundfunkrates doch klar sein, oder?

Ebenso sollte dem Vorsitzenden des Rundfunkrates doch klar sein, dass ich nachdem ich die derart prominent platzierte Werbung für den Konktakt zur Redaktion übersprungen habe, nun wirklich keine Kommunikation mit dieser Redaktion suche.

Nun mag es sein, dass weder der Rundfunkrat noch der Redakteur den Zuständigkeitsbereich “Informationszugang” inne hat. (Wobei ich vom Rundfunkrat doch zumindest die Aufklärung über den Ablauf des von mir angestrebten Beschwerdeverfahrens erwartet hätte, bevor ich mich entscheide, ob ich eines eröffne.)

Was mir an der Stelle fehlte/ was ich mir gewünscht hätte, wäre gewesen:
“Das ist nicht mein Zuständigkeitsbereich. Für Informationszugang entsprechend § 47 NDR-Staatsvertrag wenden Sie sich bitte an Der NDR: Zahlen und Daten | NDR.de - Der NDR - Transparenz
und/ oder
“Hier ist der Link zu den Richtlinien, nach denen Sie gefragt haben: Rechtsgrundlagen und gesetzliche Vorgaben für den NDR | NDR.de - Der NDR - Transparenz Sollten sie darüber hinaus Fragen zu Richtlinien haben, wenden Sie sich bitte an: Der NDR: Zahlen und Daten | NDR.de - Der NDR - Transparenz
und
“Sie können sich gerne an mich wenden, wenn sie bereit sind, eine Programmbeschwerde gemäß § 14 einzureichen.”

So aber bekam ich mindestens eine Falsch-Information vom Redakteur (Social Media Guides wären nicht öffentlich zugänglich).
Mir wurden vom Redakteur Dinge erklärt, nach denen ich gar nicht gefragt hatte (wie im Strg_F Statement-Video).
Zwar bekam ich vom Redakteur teilweise auch Zugang zu den gewünschten Informationen. Doch ich kann nur den Informationen trauen, die seriöse Quellen darstellen. Alles andere betrachte ich aufgrund der Befangenheit des Redakteurs und bisher identifizierter Falschinformation als äußerst fragwürdige Informationen, die der Überprüfung bedürfen.

Über das ganze Prozedere eines Beschwerdeverfahrens des NDR wurde ich nach wie vor nicht aufgeklärt.

Und zum krönenden Abschluss bekomme ich das Versprechen, dass die Kritik transparent und intensiv aufgearbeitet werde.

ARGH - Von Transparenz reden während man Intransparenz zelebriert!

Und dass ich noch keine formale Eingabe gemäß § 14 NDR-Staatsvertrag getätigt habe, sondern mir diese ausdrücklich für später vorbehielt und zunächst Fragen nach Informationen stellte oder Verständnisfragen bzgl. Widersprüchlichkeiten stellte, scheint nicht angekommen zu sein.

Offensichtlich ist meine Kommunikation mit dem NDR fehlgeschlagen.

Ich muss mich nun entscheiden, ob ich als nächstes noch Mal dem Vorsitzenden des NDR-Rundfunkrates schreibe. Oder ob ich erst eine Anfrage gemäß § 47 via FragDenStaat stelle und den Vorsitzenden danach darüber in Kenntnis setze.

Falls es jetzt schon als offizielle Programmbeschwerde gehandhabt wird (§ 14) und die Abläufe und Fristen des NDR dieselben sind wie beim ZDF, läuft meine Frist bald ab.
Meine Einleitung war zwar eigentlich eindeutig, ist aber nicht wasserdicht.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte sie um Informationen, um mir selbst ein besseres Bild von einer Sendung des NDR (Strg_F Redaktion) zu machen. Ggf. möchte ich im weiterem Verlauf auch eine formelle Eingabe entsprechend § 14 NDR-Staatsvertrag machen. Diese Fragen hier dienen zunächst der Orientierung.

Also so oder so werde ich dem Vorsitzenden die nächsten Tage schreiben.
Fragt sich nur wie ich das am geschicktesten angehe.
Puh. Das ZDF macht es einem Bürger viel leichter als der NDR.

Zur Entlastung des Redakteurs muss ich sagen: Der NDR hat zwei Webseiten mit der Überschrift: “Rechtsgrundlagen und gesetzliche Vorgaben für den NDR”.

Eine ohne die Social Media Guidelines: Rechtsgrundlagen und gesetzliche Vorgaben für den NDR | NDR.de - Der NDR - Transparenz
In der Adresszeile steht nach ndr.de: /der_ndr/zahlen_und_daten/Rechtsgrundlagen-und-gesetzliche-Vorgaben-fuer-den-NDR,rechtsgrundlagen100.html

Eine mit den Social Media Guidelines: Rechtsgrundlagen und gesetzliche Vorgaben für den NDR | NDR.de - Der NDR - Transparenz
In der Adresszeile steht nach ndr.de: /der_ndr/zahlen_und_daten/Rechtsgrundlagen-und-gesetzliche-Vorgaben-fuer-den-NDR,rechtsgrundlagen102.html

Auf der 102 sind insgesamt mehr Richtlinien veröffentlicht, die meines Wissens sonst an keiner anderen Stelle des NDR veröffentlicht sind.
Die 102 war bloß schwerer zu finden. Und normaler Weise sucht man ja nicht weiter, wenn man bereits “die passende” Webseite zum Thema gefunden hat. Erstens das. Zweitens glaube ich nicht, dass der Redakteur der Entscheidungsträger für Veröffentlichungen des NDR gemäß § 31a MStV ist. Drittens glaube ich nicht, dass der Redakteur für den Informationszugang gemäß § 47 NRD-Staatsvertrag zuständig ist. Also nicht die nötige Kompetenz für diesen Unternehmensbereich besitzt.

Sorry Leute. Ich weiß, dass ich hier zur Zeit einiges vermische. Anfragen auf Informationszugang, Programmbeschwerden und Anregungen/ Kritik an den Rundfunkrat sind drei verschiedene Dinge. Ich drösel das noch auf.

Was ich zum jetztigen Zeitpunkt auf jeden Fall über FdS anfragen möchte, sind

  1. die Verfahrensgrundsätze bei Programmbeschwerden des NDR. Der ZDF hat seine Verfahrensgrundsätze online gestellt. https://www.zdf.de/assets/verfahrensgrundsaetze-des-beschwerdeverfahrens-102~original Warum nicht auch der NDR?

  2. Die Beschwerdeberichte des Vorsitzenden des NDR-Rundfunkrates. Der ZDF-Fernsehratsvorsitzende erstellt quartalsweise Beschwerdeberichte, die dieser dem Fernsehrat vorlegt. Anschließend werden diese Beschwerdeberichte auf Eingaben an den Fernsehrat - ZDFmediathek veröffentlicht. Ich kann beim NDR zwar keine Veröffentlichung anfragen. Doch es wäre ja schon Mal ein Fortschritt, wenn wir die Beschwerdeberichte erhalten und auf FdS veröffentlichen.

Leider weiß ich nicht, wie der NDR diese Dokumente nennt.
Habt ihr eine Idee, wie ich die Anfrage am besten formuliere?

Entwurf:

Guten Tag. Ich bitte Sie, mir folgendes zuzusenden.

  1. Die Richtlinie, in der die Verfahrensgrundsätze zur Behandlung von Programmbeschwerden gemäß § 14 NDR Staatsvertrag geregelt sind.

  2. Die Beschwerdeberichte des NDR-Rundfunkratsvorsitzenden des Jahres 2023 sowie 2024.

Der ZDF-Fernsehratsvorsitzende erstellt quartalsweise “Beschwerdeberichte” über die eingegangenen Programmbeschwerden und deren Bearbeitung. Diese werden dem Fernsehrat vorlegt. Anschließend werden diese Beschwerdeberichte auf Eingaben an den Fernsehrat - ZDFmediathek veröffentlicht.

Es mag sein, dass diese “Beschwerdeberichte” beim NDR einen anderen Namen haben. In diesem Falle senden Sie mir bitte die entsprechenden Dokumente zu.

(den Rest macht dann ja FdS)

Kann ich die Formulierung so lassen?
Verbesserungsvorschläge?