Ich habe beim Bezirksamt Neukölln eine VIG Anfrage für ein Restaurant gestellt. Diese wurde nun abgelehnt, da eine Veröffentlichung bei Topf Secret befürchtet wird und diese rechtswidrig sei:
Ein solches Vorgehen ist als missbräuchlich gemäß §4 Absatz 4 VIG einzustufen. Von hier sind Maßnahmen zu ergreifen, um Veröffentlichungen über „Topf Secret“ zu unterbinden.
Wie soll ich nun weiter vorgehen? Widerspruch erheben?
Hinweis: Ich bin kein Jurist, diese Hinweise sollen also nicht als rechtliche Beratung verstanden werden.
Uups, da hat wohl jemand nicht verstanden, was Transparenz bedeutet.
Widerspruch ist natürlich möglich, aber der wird sicher abgelehnt und das kann teuer werden. Allerdings ist ein ablehnender Widerspruchsbescheid Grundlage für eine Klage, was hier wahrscheinlich nötig sein wird. Dafür würdest du aber wahrscheinlich Geld von dem Fond Transparenzklagen bekommen können, da dies eine Relevanz für die Kampagne hat.
Du könntest die Behörde auch freundlich auf diese Stellungnahme des Bundesernährungsministeriums hinweisen:
Außerdem kannst du dich frist- und formlos beim Abgeordnetenhaus Berlin als zuständige Volksvertretung oder auch bei der Behörde beschweren (GG Art. 17), was das bringt ist aber unklar.
Hier ist auch noch ein Rechtsgutachten im Auftrag von FdS/foodwatch zu Topf Secret: