Dort scheint es den verantwortlichen Beamtinnen und Beamten ganz grundsätzlich an Respekt vor Gesetzen zu mangeln.
Vielleicht habt noch jemand Lust, bei diesen Behörden Anträge zu stellen? Und Widersprüche einzulegen? Und Beschwerde bei den zuständigen Datenschutzverantwortlichen einzureichen?
Pro-Tipp:
Behörden lieben Faxe! Mit einer FritzBox könnt ihr diese versenden und Bodo den Beamtenbär glücklich machen. Oder Beate, die Beamtenbärin.
Im Endeffekt ist die Sache eindeutig, pauschale Ausweiskopien dürfen nicht verlangt werden, das ließe sich über eine Vermittlungsanfrage auch relativ zügig durchsetzen (außer in Berlin und NRW, da hat der Tiger keine Zähne mehr).
Und auch der Verweis auf das Urteil des BVerfG oder das LFGB, nach dem Verstöße erst ab einer drohenden Buße von XXX Euro veröffentlicht werden müssen, läuft vollkommen ins Leere, da das LFGB einen vollkommen anderen Sachverhalt regelt, als das VIG. Der Anspruch nach dem VIG ist bedingungslos und umfasst JEDE Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften, und sei es nur eine dreckige Fliese im Küchenbereich. Eine Erheblichkeitsschwelle hat der Gesetzgeber hier ganz bewusst nicht geschaffen.
Und das ganze ist schon X-Mal obergerichtlich geklärt worden, ob das BVerwG sich dazu geäußert hat, weiß ich gar nicht, aber was hier an Steuergeldern nur für Klagen gegen die Verwaltung drauf geht, das ist unfassbar.
Manchmal wünschte ich mir, dass man solche Massenverfahren direkt bei den Bundesgerichten vorbringen könnte, um diesen ganzen schwachsinnigen Instanzenzug zu vermeiden, der in jedem Bundesland wieder bei der Erfindung des Rades anfängt und die Kapazitäten der Justiz bindet.
Nach Anrufung Der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen hat die Behörde dieser zugesagt, keine Personalausweiskopien mehr für die Bearbeitung von VIG-Anfragen einzufordern.
Werden nun VIG-Anträge bearbeitet? Nein!
Ohne die Fake-Erfordernis eines Identitätsnachweises per Ausweiskopie verweigert die Behörde nun ganz offen die Arbeit: Sie reagiert weder auf Anfragen, noch auf Nachfragen.
Die Antwort ist gut formuliert.
Ich würde aber an deiner Stelle nicht erst damit warten den Landesdatenschutzbeauftragten einzuschalten, sondern das sofort machen. Dieser wird als erstes ja eine Stellungnahme der Behörde anfordern, die man im Rahmen eines IFG Antrages wieder bekommen würde. Wäre interessant die Argumentation zu lesen.
Einen Anspruch auf eine - um einige wichtige Details ungeschwärzte Kopie - des PA besteht IMHO nicht.
Also Nummern, Bilder, alles was nicht Name und Adresse ist.
Ich frag mich zudem gerade, ob die einen Anspruch auf Post haben:
Bei postalischer Antragstellung mit persönlicher Unterschrift wird auf einen Identitätsnachweis verzichtet.
Briefkopf, Text schreiben "Ich bestätige meine Identität zur Anfrage xxxx, Unterschrift drunter. Anhängen?
Oder vielleicht als FAX direkt aus FragdenStaat heraus? - dann in den Einstellungen die Unterschrift hinterlegen.
Wären meine Optionen. Ohne Ausweiskopie, DENN ich stelle mal zur Diskussion:
Ist denn denn das V-Amt überhaupt berechtigte Behörde nach §1 (1) PAuswG?
Zum Thema verlorene Ausweise sowie Identitätsdiebstahl und der damit verbundenen Aussagekraft von Kopien sollte das V-Amt vielleicht aufgeklärt werden.
Hat das Niedersachsen einen Passus wie §23 BDSG? Dort wäre ein Ablehnungsgrund aus (1) Nr.2.
Ich empfehle mal den wissenschaftlichen Dienst der Bundesregierung - da findet sich einiges…
VIG-Anträge bedürfen nicht der Schriftform (m. E. ohnehin eine bescheuerte Bezeíchnung für ein handschriftlich unterzeichnetes Dokument). Für die Antragstellung ist keine Form vorgeschrieben. Ein Antrag kann schriftlich, per E-Mail, per Fax oder sogar telefonisch gestellt werden.
Nein, darum geht es ja nicht.
Ich habe aus dem Schreiben des V-Amt zitiert. Die wollen einen Brief aus dem Deine Anschrift hervorgeht mit Unterschrift und verzichten auf die Ausweiskopie.
Die können einen Brief bekommen, aber eben nicht per Post.
Das war die Intension.
Trotzdem: Ich bleibe dabei einen Anspruch auf Ausweiskopie haben die nicht, so sie nicht unter den Ausnahmegrund PAuswG fallen.
Und die pdf genau lesen. Da steht einiges drin, was manch einer auch erst beim zweiten Lesen für wichtig hält
Dem V-Amt Uelzen geht es nicht um “Identifikationsfragen”. Dem V-Amt Uelzen geht es um Arbeitsvermeidung.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat unter dem Aktenzeichen 2.24-2370-04/2021-234 bereits die mangelnde Rechtsgrundlage einer Identifizierungsverpflichtung bei VIG-Anfragen festgestellt.
Das muss jetzt nur noch in die Köpfe der V-Amt-Mitarbeitenden zu Uelzen einsickern.
Die Alternative Brief + Unterschrift ist ohnehin behördlicher Schwachfug.
Nach Intervention der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen hat die bisher arbeitsscheue, kackfaule Behörde zugesagt, bei VIG-Anfragen künftig ohne Anforderung von Ausweiskopien tätig zu werden.
Liebe Uelzender Behördenmitarbeitende: Warum müssen erst überflüssige Runden gedreht werden, bevor Ihr Euer steuersubventioniertes Sitzfleisch hoch bekommt?
Inzwischen hat die Behörde 3 meiner Anfragen beschieden, eine Anfrage steht noch aus.
Hätte die Behörde meine erste Anfrage – angeregt durch eine Snackpause beim angefragten Betrieb während einer Reise mit dem 9-Euro-Ticket – korrekt beantwortet, dann gäbe es die Folgeanfragen nicht. Immerhin gibt es nach nur 14 Korrespondenzen ein Happy End. Verglichen mit #FailedStates wie Berlin oder Rheinland-Pfalz ist das quasi kein Aufwand.
Es handelt sich um ein Missverständnis, meine Damen und Herren. Bedauerlich, aber leider. Sehr.
Die Uelzener Lebensmittel-Kontrollettis haben der Niedersächsischen Landesbeauftragten für den Datenschutz natürlich nicht frech ins Gesicht gelogen, als sie den Verzicht auf Personalausweiskopien ankündigten. Es war doch klar, dass sich das nur auf diesen einen renitenten VIG-Anfrager bezog!!11!einself
Das ist eine Sauerei.
Bei meiner Anfrage Kontrollbericht zu Steinhof, Uelzen - FragDenStaat hat das Landratsamt zwar auch eine Ausweiskopie verlangt, dann aber wenigstens trotzdem Auskunft gegeben, nachdem ich mich geweigert und meinen Standpunkt begründet habe.
Gute Nachrichten von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationfreiheit: Den Datentaliban zu Berlin Treptow-Köpenick wurde endlich die Anforderung von Ausweiskopien untersagt.
Die Voraussetzungen des § 3 Nr. 2 BlnDSG liegen mangels einer Erforderlichkeit der Erhebung der oben beschriebenen personenbezogenen Daten mittels teilgeschwärzter Kopie des Personalausweises jedoch nicht vor.
Vorliegend wäre die Vorlage von Kopien von Ausweisdokumenten zum Nachweis der Identität ungeeignet und bereits deshalb den Verarbeitungszwecken nach dem VIG nicht dienlich, weil die Kopien sehr leicht manipuliert oder Fälschungen am Computer erstellt werden können.
Gleichzeitig ließen sich selbst begründeten Zweifel an der Identität des Antragstellers mit einer postalischen Zustellung {ggf. auch mit einer förmlichen Zustellung) der von ihm angeforderten Unterlagen beseitigen. Eine solche postalische Zustellung ist bereits erfolgt.
Unabhängig von der Unrechtmäßigkeit des Anforderns einer Personalausweiskopie sieht § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG lediglich vor, dass der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers beinhalten soll. Nach dieser Norm ist die darüber hinausgehende Erhebung der Unterschrift und des Geburtsdatums des Antragstellers, die der Verantwortliche vornimmt, nicht erforderlich und somit unzulässig.
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Ordnungsamt, teilte uns daraufhin mit, dass es unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung nunmehr sein Verfahren angepasst hat. Zukünftig - und auch im Hinblick auf alle noch schwebenden Anträge - wird auf die Vorlage eines Identifikationsausweises verzichtet.
Nehmt das, Berliner Verwaltungsdatenschlampen!
Das Arbeitsverweigerungsgeschurbel angeblicher Identitätszweifel hat damit hoffentlich endgültig ein Ende.