Amtshilfe an das THW bzgl. Lützerath- Verschlusssache

Im Zuge der Räumung von Lützerath hatte ich eine Anfrage bzgl. des Amtshilfeersuches der Polizei an das THW gestellt.

https://fragdenstaat.de/anfrage/amtshilfeersuchen-in-zusammenhang-mit-der-raeumung-in-luetzerath-einsatzbericht/?c=18354#nachricht-764624

Jetzt kam die Antwort, dass dieses nicht herausgegeben werden darf, weil es eine Verschlusssache ist. Es wurde nicht geprüft ob das mit einer Schwärzung öffentlich gemacht werden kann. Reicht das für einen Widerspruch oder kann man noch mehr Gründe für eine Herausgabe anbringen.

Das Verrückte ist, dass ich schoneinmal ein Amtshilfeersuchen von der Bundespolizei/Zoll angefordert habe und dies auch bekommen habe. Amtshilfeersuchen zum Einsatz des THW Dippoldiswalde für BPol und Zoll - FragDenStaat
Daher sollte in dem jetzt angeforderten Ersuchen eine vergleichbare Geheimhaltungsstufe gelten.

Falls dies der Fall ist, würde ich mich über einen Hinweis freuen. Ich würde gern Widerspruch einlegen.

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Moin.

Wie immer: Zuallererst den BfDI einschalten. Direkt auf die Widerspruchsfrist hinweisen und um schnelle rechtl. Einschätzung bitten.

Ansonsten Widerspruch probieren, mehr als Abgelehnt werden kann er nicht. Dort solltest du aber - wenn es für dich okay ist - direkt mit Reinschreiben das Schwärzungen in Ordnung sind.

In einer weiteren Anfrage habe ich herausbekommen, dass durch die Polizeidirektion Aachen das als Verschlusssache eingestuft wurde.

Schriftverkehr zur Anfrage

Ich habe den Bescheid zu meinem Widerspruch bekommen. Die Bereitstellung des Amtshilfeersuchens soll 900 € Gebühr kosten. Ich will aber gar keine Akte, sondern nur die Anfrage der Polizei an das THW. Um das rauszusuchen werden doch eigentlich keine 20 Stunden benötigt.

Die Höchstgebühr für IFG-Anfragen beträgt 500€. Daher sind alle darüber hinausgehende Beträge rechtswidrig.

Deine Anfrage betrifft zwei Dokumente: das Amtsersuchen und den Einsatzbereicht. Ich gehe davon aus, dass das Amtsersuchen im Rahmen einer möglichen einfachen Anfrage beantwortet werden könnte, weil hier sehr wahrscheinlich nur personenbezogene Daten geschwärzt werden müssten. Jedoch gehe ich davon aus, dass für die Bereitstellung des Einsatzbereichts die Gebühren erhoben werden, weil hier neben personenbezogene Daten auch weitere Schutzinteressen berücksichtigt werden müssen.

Ob die Gebührenhöhe angemessen ist, kann ich leider nicht beurteilen. Da müssten andere Leute ihre Einschätzung sagen.

Moin, sehe ich ähnlich wie Kris. Du hast zwei Sachen angefragt: das Amtshilfeersuchen und den Einsatzbericht.

Ob das Ersuchen mit einer einfachen Anfrage angefragt werden kann, mag ich nicht zu Beurteilen. Ich pflege da den Grundsatz: Sobald es an Schwärzungen geht, ist man meist aus dem kostenfreien Rahmen raus.

Wie Kris schon sagte wären 900 Euro rechtswidrig, das Maximum sind 500 Euro im Rahmen des IFG. Ich weiß nicht wirklich wie lang so ein Einsatzbericht sein kann, halte aber einen mittleren dreistelligen Betrag durchaus für haltbar, da hier einiges geprüft werden muss.

Es hat eine weile gedauert. Bei der Post hat auch die Zustellung etwas gedauert. Aber am Wochenende hatte ich endlich das Amtshilfe ersuchen im Briefkasten.

Mittlerweile habe ich das Gefühl man “missbraucht” für geplante Einsätze ehrenamtliche Einsatzkräfte. Da frage ich mich, wie lange das normale Arbeitgeber mitmachen. Anscheinend sind auch viele Absprachen nur mündlich getroffen worden. Dort konnte man nochmal genauer anfragen.

Wahrscheinlich könnte es echt lohnend sein, systematisch alle Amtshilfeersuchen von den versiedenden Polizeien an Katastrophenschutzeinheiten anzufragen und auszuwerten.
Für die Räumung des Heibo Amtshilfe Räumung Heibo hatte ich auch das Amtshilfeersuchen angefordert. Dort ist die Sache ähnlich gelagert.