Im Zuge der Räumung von Lützerath hatte ich eine Anfrage bzgl. des Amtshilfeersuches der Polizei an das THW gestellt.
Jetzt kam die Antwort, dass dieses nicht herausgegeben werden darf, weil es eine Verschlusssache ist. Es wurde nicht geprüft ob das mit einer Schwärzung öffentlich gemacht werden kann. Reicht das für einen Widerspruch oder kann man noch mehr Gründe für eine Herausgabe anbringen.
Das Verrückte ist, dass ich schoneinmal ein Amtshilfeersuchen von der Bundespolizei/Zoll angefordert habe und dies auch bekommen habe. Amtshilfeersuchen zum Einsatz des THW Dippoldiswalde für BPol und Zoll - FragDenStaat
Daher sollte in dem jetzt angeforderten Ersuchen eine vergleichbare Geheimhaltungsstufe gelten.
Falls dies der Fall ist, würde ich mich über einen Hinweis freuen. Ich würde gern Widerspruch einlegen.