Amthor Affäre: Anfrage kostet Geld

Hallo Leute,

ich habe im Juni eine Anfrage zu dem Vorfall mit Amthor und der Firma Augustus Intelligence, genauer gesagt habe ich den Brief von Amthor an Altmaier angefordert. ( https://fragdenstaat.de/anfrage/brief-von-amthor-an-altmaier/ )
Da irgendwann im Gespräch war, dass die Anfrage bis zu 500 Euro kosten könnte, habe ich eigentlich die Anfrage zurückgezogen bzw. “nur” den Status so gesetzt. Allerdings läuft scheinbar ein Verfahren zu der ganzen Sache (nicht gegen mich, sondern welche Daten jetzt Betriebsgeheimnisse sind)

Nun das was ich wissen will:
Ich habe erst jetzt gemerkt das sich zwei Kommentare unter einer Antwort befinden, einmal:

“Ich beteilige mich gerne an den Kosten. Immer men her mit dem Brief!”

und:

“Bei FdS lässt sich auf Anfrage an den Support das Crowdfunding auch aktivieren. Dennoch würde ich versuchen gegen die Kosten zu argumentieren.
Eine Begründung usw. sollte allerdings auch leicht fallen, da hier das öffentliche Interesse rießig ist.
Zur Hilfe zur Not im Forum nachfragen und hier verlinken.”

In diesem konkreten Fall muss ich scheinbar doch nichts zahlen, aber das will ich jetzt nochmal allgemein wissen, wie funktioniert das genau mit dem Crowdfunding?

Euch ein frohes neues Jahr ^^

S.Marschner

Moin! Mehr Infos dazu gibt es hier.

Ah hoppla, ich hab die Hilfe ganz übersehen ^^ Danke :sweat_smile:

Willkommen zurück im Forum!

Da du noch keine exakte Gebühr/Gebührenbescheid hast, kannst du in der Tat kein Crowdfunding machen.
Ich würde aber auch wie gesagt, erstmal darauf bestehen, dass sie dir einen Kostenvoranschlag/die zu erwartenden Gebühren schicken. Bis zu 500€ ist nur das gesetzliche Maximum.

Z.B. so:

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln.
Ich behalte mir in diesem Fall eine Anpassung des Antrags vor.

Oder so:

Ich möchte Sie bitten, mir vor Bearbeitung des Antrags eine Abschätzung der Gebühren mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln.
Ich behalte mir in diesem Fall vor, den Umfang des Antrags möglicherweise zu reduzieren oder diesen zurückzuziehen.

Ich möchte Sie somit bitten zu prüfen, ob eine Verringerung der Gebühren möglich wäre.

Auch allgemein darf dir die Behörde bspw. nicht die gesamten Kosten in Rechnung stellen:

Gemäß der Begründung der lnformationsgebührenverordnung (IFGGebV) sind Gebühren so zu bemessen, dass „dass der Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann, ohne dass die Gebühren den Antragsteller abschrecken”.
Dass OVG Berlin-Brandenburg bestätigte außerdem in einem Urteil vom 14.09.2017 (OVG BB 12 B 11.16), dass „verhältnismäßige Gleichheit unter den Gebührenschuldnern […] anzustreben [ist]“, die Gebühren verhältnismäßig sein müssen und nicht abschrecken dürfen.

Und hier ein Textsnippet, wenn sie dir wieder die maximale gesetzliche Gebühr nennen:

Ebenso bat ich Sie, mir detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Dies ist nicht erfolgt.
Den bloße Hinweis, dass Gebühren anfallen können, halte ich nicht für ausreichend.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie also erneut bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln, sodass mir die Möglichkeit besteht den Antrag in diesem Fall anzupassen oder zurück zu ziehen.

Ich bitte Sie somit, den Antrag kostenfrei weiter zu bearbeiten.

Alle Snippets ohne Gewähr, bitte vor dem Anwenden immer prüfen, ob sie passen/anwendbar sind.

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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Okay, vielen lieben Dank ^^ Werd ich mir merken, aber ich denke in dem konkreten Fall werd ich scheinbar nichts zahlen müssen bzw. gab es nur den einen Hinweis, danach gab es kein Hinweis mehr darauf :smile: Zumindest so meine Einschätzung :joy:

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