Amt verweist auf staatl. Firma, die sich fuer nicht zustaendig erklaert

Hallo, ich hatte ein paar Anfragen fuer Energieausweise in Berlin gestellt, bei denen das jeweilige Amt (z. B. das Amtsgericht Berlin Tiergarten) mir sagte, es sei nur Mieter, und mich an das BIM (staatl. Firma) verwies. Das BIM wiederum sagte mir, dass es keine hoheitlichen Aufgaben im verwaltungsrechtlichen Sinne erbringt und hat daher meine Anfrage abgelehnt. Wie soll ich weiter vorgehen? Soll ich es dabei beruhen lassen oder kann ich bei einer der beiden Stellen auf Auskunft beharren?

Zunächst einmal hallo und willkommen im FragDenStaat/OKFN-Forum. :wave:

Zunächst einmal wäre es gut, wenn du deine Anfrage hier verlinken könntest. Es ist immer gut für eine Einschätzung des Falls den Originaltext der Behörde lesen zu können. (Nebeneffekt: evt. Interessierte könnten dem Fall dann auch auf FdS folgen.)
In deinem Fall wohl zwei Anfragen, aber egal.

Das ist erwartbar und meist richtig. Wenn die Information der Behörde nicht vorliegt muss sie nach IFG/UIG diese nicht irgendwie beschaffen. Der HInweis, auf die andere Behörde ist somit meist gerechtfertigt.

Hier sollte man den Einzelfall prüfen, um was es sich bei der BIM handelt und ob diese auskunftspflichtig ist. Also was ist die BIM überhaupt? Meinst du die „Berliner Immobilien Management GmbH”?
Sicherlich bezieht sich die BIM auf § 2 Abs. 1 Nr 2 UIG:

[Informationspflichtige Stellen sind] natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen, die im Zusammenhang mit der Umwelt stehen, insbesondere solche der umweltbezogenen Daseinsvorsorge, und dabei der Kontrolle des Bundes oder einer unter der Aufsicht des Bundes stehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegen.

Ob das bei Energieausweisen der Fall ist, weiß ich allerdings nicht, evt. hat jmd. anders hier eine Einschätzung?

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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Die Ausführungen von @rugk sind auf jeden Fall sinnvoll, aber ich würde versuchen beim Amtsgericht Tiergarten auf eine Auskunft zu beharren. Das Amtsgericht als Nutzer des Gebäudes ist meiner einfachen Einschätzung nach bestimmt ein Gebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche, eine Behörde und hat starken Publikumsverkehr. Nach § 80 Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss die Behörde als Nutzerin den Energieausweis gut sichtbar im Gebäude aushängen. Da diese Aushang dann bei der Behörde vorliegt (bzw. an der Wand hängt), muss die Behörde die Information auf Antrag rausrücken.
Außerdem gibt es da noch, wie @rugk erwähnt hat, den § 2 Abs. 4 UIG, in welchem noch mal deutlich gemacht wird dass eine Behörde über eine Umweltinirmation auch verfügt, wenn diese Information durch eine andere Stelle für die Behörde bereitgehalten wird und die Behörde einen Übermittlungsanspruch hat. Daher denke ich dass die Behörde in der Pflicht ist deine Anfrage positiv zu beantworten, da der Energieausweis ja bei der Behörde “verfügbar” ist.

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Danke euch beiden! Ich habe circa 3 solche Antworten, hier eine davon, falls ihr die sehen koennt: https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-landespolizeidirektion-lpd-invalidenstr-57/
Dann werde ich mal deinem Rat, @fnord, folgen, und noch mal das urspruenglich angeschriebene Amt anschreiben.
@rugk Genau, BIM = Beliner Immobilien Management GmbH

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Ah danke @fnord den Abs. 4 hatte ich übersehen, das sieht in der Tat gut aus. (Man bräuchte mal eine frei verfügbare Kommentierung für das UIG auch.)
Und klar, wenn der Ausweis aushängt, dann liegt er der Behörde ja eindeutig vor.

Ansonsten scheint es also, dass du bei beiden Behörden Gründe vorbringen kannst, warum du den Ausweis bekommen musst.

Wobei ich es durchaus interessant fände, wenn mal (irgendwann vlt. gerichtlich) geklärt würde, ob denn nach genannten Paragraphen auch die Berliner Immobilien Management GmbH als private Rechtsform Auskunft geben muss. Das betrifft ja sicher auch noch andere UIG-Anfragen (vlt. auch IFG – wenn sich die Behörde da auch weigert). Ich hoffe schon, weil es sonst wieder eine Flucht ins Privatrecht wäre…