Ich habe eine Anfrage zum Verbleib von Sachspenden für die Flutopfer gestellt - noch nicht öffentlich, deshalb hier mit Zitaten.
Ich habe spezifisch nach Unterlagen dazu gefragt, wie es sich laut Gesetz gehört.
Ich möchte alle Unterlagen inkl. Mails und Telefonprotokolle, die den Verbleib der restlichen Sachspenden über den 07.08.21 hinaus aufklären.
Als Antwort habe ich eine vom Amt selbst zusammen gestellte Liste über den Verbleib der einzelnen Posten erhalten. Also eigentlich das, was im entsprechenden Gesetz nicht gewollt ist, da man nur bereits vorhandene Unterlagen anfordern kann.
Also habe ich noch mal geschrieben und darauf hingewiesen, dass ich die entsprechenden UNTERLAGEN angefragt habe.
In der Antwort vom Amt hieß es dann, es gäbe keinen SCHRIFTVERKEHR dazu.
Also habe ich am 25.3. noch mal folgendes geschrieben:
tut mir leid, wenn ich das nicht glaubwürdig finde. Das Amt muss ja Unterlagen haben, mit Hilfe deren sie die oben geschickte Liste zusammen gestellt haben. Außerdem werden die Organisationen wohl nicht ohne Absprache zur Halle gekommen sein, um die Sachen abzuholen. Auch über die Zahlung der Firma xy müsste es einen Nachweis geben. Ebenso müssten für die Entsorgung durch die Firma xy Kosten angefallen sein, für die es ebenfalls Belege geben müsste.
Ich habe ja nicht nur “Mails und Telefonprotokolle” angefordert sondern “Unterlagen INKL. Mails und Telefonprotokolle”, d.h. somit natürlich auch sämtliche anderen Unterlagen.
Seitdem herrscht Schweigen. Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass der entsprechende Mitarbeiter gerade im Urlaub ist. Soll ich noch mal die Standard-Frist-überschritten-Mail schicken? Oder soll ich den Landesbeauftragter für den Datenschutz um Vermittlung bitten? (Ich würde mit beidem aber noch zwei Tage warten, falls der Mitarbeiter wirklich im Urlaub war.)