Amt behauptet, Unterlagen wären nicht vorhanden

Ich habe eine Anfrage zum Verbleib von Sachspenden für die Flutopfer gestellt - noch nicht öffentlich, deshalb hier mit Zitaten.

Ich habe spezifisch nach Unterlagen dazu gefragt, wie es sich laut Gesetz gehört.

Ich möchte alle Unterlagen inkl. Mails und Telefonprotokolle, die den Verbleib der restlichen Sachspenden über den 07.08.21 hinaus aufklären.

Als Antwort habe ich eine vom Amt selbst zusammen gestellte Liste über den Verbleib der einzelnen Posten erhalten. Also eigentlich das, was im entsprechenden Gesetz nicht gewollt ist, da man nur bereits vorhandene Unterlagen anfordern kann.

Also habe ich noch mal geschrieben und darauf hingewiesen, dass ich die entsprechenden UNTERLAGEN angefragt habe.

In der Antwort vom Amt hieß es dann, es gäbe keinen SCHRIFTVERKEHR dazu.

Also habe ich am 25.3. noch mal folgendes geschrieben:

tut mir leid, wenn ich das nicht glaubwürdig finde. Das Amt muss ja Unterlagen haben, mit Hilfe deren sie die oben geschickte Liste zusammen gestellt haben. Außerdem werden die Organisationen wohl nicht ohne Absprache zur Halle gekommen sein, um die Sachen abzuholen. Auch über die Zahlung der Firma xy müsste es einen Nachweis geben. Ebenso müssten für die Entsorgung durch die Firma xy Kosten angefallen sein, für die es ebenfalls Belege geben müsste.

Ich habe ja nicht nur “Mails und Telefonprotokolle” angefordert sondern “Unterlagen INKL. Mails und Telefonprotokolle”, d.h. somit natürlich auch sämtliche anderen Unterlagen.

Seitdem herrscht Schweigen. Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass der entsprechende Mitarbeiter gerade im Urlaub ist. Soll ich noch mal die Standard-Frist-überschritten-Mail schicken? Oder soll ich den Landesbeauftragter für den Datenschutz um Vermittlung bitten? (Ich würde mit beidem aber noch zwei Tage warten, falls der Mitarbeiter wirklich im Urlaub war.)

Es ist heute tatsächlich eine weitere Antwort gekommen, aber immer noch nicht die gewünschten Unterlagen:

die erneute Nachfrage beim Fachamt hat keine Änderung ergeben.

Die Ausgabestelle wurde aufgrund akuter Bedarfe und angelieferter Hilfsmittel geführt, im Dialog mit den beteiligten Hilfsorganisationen - die die übrigen Sachspenden dann situationsgerechte verteilen - erfolgte die Auflösung der Kammer.
Diese Hilfsorganisationen haben dann auch die Aufräumarbeiten beauftragt.

Wie soll ich weiter verfahren? Den Landesbeauftragter für den Datenschutz um Vermittlung bitten?
Dass es keine Unterlagen gibt, ist total unglaubwürdig. Und je weniger sie sie rausrücken wollen, desto mehr glaube ich, dass damit was nicht stimmt. V.a. da die Behörde vor einigen Monaten an anderer Stelle eine ganz andere Angabe zum Verbleib der Sachspenden gemacht hat.

Das schadet nie.

Doch doch, das ist schon okay. Kleine Statistiken kann man mit den IFG-Gesetzen meist erstellen lassen.

Wenn du das beweisen kannst, dann bringt das doch mit an (egal wo), dann hast du ja ein Argument, dass sie sich in Widersprüchen verstrickt.

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Vielleicht als Ergänzung mit Rechtsprechung: Das ist die sogenannte “Addition” von Informationen.

Allein die Addition gleichartiger Informationen ist keine vom Informationsanspruch nicht umfasste inhaltliche Aufbereitung von Informationen.