Alias-E-Mail-Adressen (@echtemail.de) akzeptiert BMI nicht mehr

Okay, habe ich mir kurz angeschaut. Aber geht es da nicht vielmehr um eine Postanschrift (auch ein Thema, was das BAMF mir aufdrückte), und nicht um eine spezifische E-Mail-Adresse?

In diesem Fall hatte das BMI ja schon meine Postanschrift verlangt, was nach der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wohl auch rechtens ist, denn sie müssen meinen Bescheid (teilweise) ablehnen.

Erst danach kam die Ablehnung der @EchteMail.de-E-Mail-Adresse.
Interessanterweise haben sie die Dokumente auch nicht an meine Postadresse gesendet, sondern den Wunsch der elektronischen Übermittlung erfüllt (bzw. “erfüllen wollen”) – jedoch nicht an eine Mail-Adresse meiner Wahl.