Aktenzeichen als personenbezogene Daten u. Veröffentlichung aus Mediationen

Hi! Ich würde gerne Verfahrenskorrespondenz mit einer Behörde veröffentlichen. Die lehnt das allerdings ab und verweist dabei u.A. darauf, dass es sich bei deren vergebenen Aktenzeichen um personenbezogene Daten handelt, weil sie das Kürzel der zuständigen Mitarbeiter*in enthalten. Ich halte das für Unfug mangels sinnvoller Argumente.

Es geht dabei um die Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, die durch die BGelSV geregelt werden. Daraus geht unserer Ansicht nach nicht hervor, dass es sich um eine pauschale Verschwiegenheitspflicht für Antragsteller*innen handelt sondern stattdessen nur für die MA der Behörde und Beauftragte, und die Antidiskriminierumgsstelle des Bundes und auch das Mediationsgesetz scheinen das auch zu bestätigen.

Die Schlichtungsstelle droht uns, meine Schlichtungsanträge bei erfolgender Veröffentlichung nicht anzunehmen, hat dafür aber keine Rechtsgrundlage genannt. Wäre in diesem Fall eine Untätigkeitsklage sinnvoll oder gibt es einen anderen Klageweg? LG!

Ich empfehle für solche Thematiken auch den direkten Kontakt zu FdS. Meiner Meinung nach wird das Forum nicht mehr so intensiv überwacht, da sie sich derzeit mit anderen Kampagnen und Thematiken beschäftigen.

info@fragdenstaat.de

Mitarbeiterkürzel unterfallen eigentlich nicht dem Datenschutz. FragDenStaat besteht aber vorsorglich darauf, dass Mitarbeiternamen geschwärzt werden, weil sich eben doch immer mal wieder eine Behörde beschwert. Mit der Schwärzung hat man aber seine Schuldigkeit getan und damit dieses Hindernis zur Veröffentlichung ausgeräumt.

Magst du noch die Anfrage nennen, auf die sich deine Frage bezieht?