Hi! Ich würde gerne Verfahrenskorrespondenz mit einer Behörde veröffentlichen. Die lehnt das allerdings ab und verweist dabei u.A. darauf, dass es sich bei deren vergebenen Aktenzeichen um personenbezogene Daten handelt, weil sie das Kürzel der zuständigen Mitarbeiter*in enthalten. Ich halte das für Unfug mangels sinnvoller Argumente.
Es geht dabei um die Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, die durch die BGelSV geregelt werden. Daraus geht unserer Ansicht nach nicht hervor, dass es sich um eine pauschale Verschwiegenheitspflicht für Antragsteller*innen handelt sondern stattdessen nur für die MA der Behörde und Beauftragte, und die Antidiskriminierumgsstelle des Bundes und auch das Mediationsgesetz scheinen das auch zu bestätigen.
Die Schlichtungsstelle droht uns, meine Schlichtungsanträge bei erfolgender Veröffentlichung nicht anzunehmen, hat dafür aber keine Rechtsgrundlage genannt. Wäre in diesem Fall eine Untätigkeitsklage sinnvoll oder gibt es einen anderen Klageweg? LG!