Akteneinsicht Strafanzeige eines Beleidigung eines Hamburger Polizisten

Liebe Alle,

hat jemand Erfahrung mit Akteneinsicht bzw. der herausgabe von Dokumente laufender Strafverfahren in Hamburg? Ich habe hier folgende Anfrage gestellt- und kann nun nicht so gut einschätzen, ob Widerspruch einzulegen überhaupt Sinn macht. Falls ja, Wie würdet Ihr argumentieren Dankbar für jeden Tipp!

Hier ein kleiner Artikel zum Verhalten der Hamburger Polizei:

Hier der Link zur Anfrage:

Die Sache ist vertrackt…

Also grundsätzlich sind in fast allen (oder allen?) Informationsfreiheitsgesetzen der Länder keine Auskünfte zu laufenden Straf- oder Ermittlungsverfahren möglich, in dieser Hinsicht haben sich die Länder eine Bereichsausnahme geschaffen, in Hamburg ist das eben §5 HmbTG.

§5 HmbTG sagt u.a.:

Keine Informationspflicht nach diesem Gesetz besteht 1. für Gerichte, Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden, soweit sie als Organe der Rechtspflege oder aufgrund besonderer Rechtsvorschriften in richterlicher Unabhängigkeit tätig geworden sind, für Disziplinarbehörden und Vergabekammern sowie für die für Justiz zuständige Behörde, soweit sie als Fachaufsichtsbehörde über die Staatsanwaltschaft oder in Gnadenangelegenheiten tätig wird (…)

Ob die Polizei nun zur Rechtspflege gehört, darüber lässt sich streiten, jedoch wird es relevant, wenn die Polizei als sog. “Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft” (§152 GVG bzw. §126 PolG) tätig wird. Nicht jeder Polizist ist automatisch Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft, die Länder können eigene Verordnungen erlassen, wer im jeweiligen Bundesland als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft gilt. In Hamburg ist dies aus praktischen Gründen nahezu jeder Polizeibeamte (§1 Absatz 1 Nr. 4 StAHiBV HA 1996).

Insofern sehe ich hier schlechte Karten, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt, einen Auskunftsanspruch geltend zu machen, sofern du nicht selbst betroffen bist (dann greift eine andere Rechtsnorm). Insofern würde ich mich nicht dem möglichen (wenn auch überschaubaren) Kostenrisiko eines Widerspruchsverfahrens aussetzen.

Du kannst die Entscheidung der Polizei aber dennoch durch den HmbBDI überprüfen lassen, das kostet (ggf. anders als ein Widerspruch) nichts, hemmt aber auch keine Rechtsmittelfristen.

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Wenn du selbst die Beschuldigte bist, dann hast du ein Recht auf Einsicht in deine Gerichtsakte, allerdings erst nach Abschluss der Ermittlungen. Sobald ein Gerichtstermin für eine mündliche Verhandlung feststeht, sind die Ermittlungen abgeschlossen. Wenn du selbst nicht Beschuldigte bist, kann der Beschuldigte natürlich für dich Akteneinsicht nehmen und dich darüber informieren, wenn er Lust darauf hat. Das hat dann nichts mit Informationsfreiheit zu tun, sondern mit Prozessrecht, aber das wäre ein möglicher Weg zu einem Ergebnis.
So eine Verhandlung wäre übrigens auch öffentlich, da könntest du auch hingehen und anhören, was so ermittelt wurde.

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