Akteneinsicht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren für Privatpersonen

Ich hatte mal die Akteneinsicht nach § 29 VwVfG in Betracht gezogen und auch dort ist es so, dass rechtlich (de jure) gesehen eigentlich nur ein Einsichtsrecht vor Ort gibt, das aber durchaus auch anders gehandhabt wird.

Wie das jetzt hier ist, ist natürlich eine andere Frage da andere Rechtsgrundlage. Also sorry für so viel mehr oder weniger Off-Topic-Verweise. :upside_down_face: