Akteneinsicht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren für Privatpersonen

Moin zusammen,

wenn ich im Rahmen einer Klage nach dem IFG Akteneinsicht gem. §100 VwGO beantrage, wie wird diese i.d.R. gewährt, wenn ich als Kläger weit vom Gerichtssitz entfernt wohne, z.B. in einem ganz anderen Bundesland? Manchmal ist die Akteneinsicht ja notwendig, um die eigene Klage inhaltlich näher begründen zu können.

Ein Anwalt kann sich die Akte der Behörde in die Geschäftsräume senden lassen, wird das auch bei Privatpersonen, die sich nicht anwaltlich vertreten lassen, so praktiziert? Oder müsste ich von der Ostsee nach Hessen oder Bayern reisen, um die Akte in der Geschäftsstelle des Gerichts einsehen zu können?

Finden sich in den Verwaltungsakten auch die Abstimmungen der Ressorts und Abteilungen, sowie Telefonnotizen und E-Mails bezüglich meiner Anfrage auf Informationszugang, oder werden die regelmäßig entfernt?

2 „Gefällt mir“

Ich hatte mal die Akteneinsicht nach § 29 VwVfG in Betracht gezogen und auch dort ist es so, dass rechtlich (de jure) gesehen eigentlich nur ein Einsichtsrecht vor Ort gibt, das aber durchaus auch anders gehandhabt wird.

Wie das jetzt hier ist, ist natürlich eine andere Frage da andere Rechtsgrundlage. Also sorry für so viel mehr oder weniger Off-Topic-Verweise. :upside_down_face:

Du kannst dir die Akten sicher an dein örtliches Amtsgericht zur Einsicht übersenden lassen.

2 „Gefällt mir“

Auch wenn das bei mir etwas in den Off-Topic-Bereich hineinreicht, habe ich zumindest schon einmal die Argumentation im Rahmen von §29 VwVfG gesehen, dass man in dem Fall der Behörde mögliche Störungen im Arbeitsablauf ersparen möchte und deswegen eine Zusendung wünscht. Ich kann nicht sagen, ob dies im Bereich VwGO dann bei Gericht auch so funktioniert.

Je nach Art der Akten kann man vielleicht auch mit Art. 15 der DSGVO argumentieren, wenn man begründen kann, dass die Akten personenbezogene Daten sind. Bei der DSGVO hat man ja Anspruch auf die Zusendung einer Kopie.

Bitte bedenke, dass das keine rechtliche Beratung ist, sondern nur meine “laien-juristische” Meinung.

2 „Gefällt mir“

Hallo zusammen,
hier wie ich finde auch eine umfangreiche Zusammenfassung.
LG

Vielen Dank. Das bedeutet, dass ich die Akte wohl immer nur bei einer Behörde / dem Gericht einsehen kann, ein Versand der Akte an mich ist demnach wohl nicht vorgesehen, weil die Mitnahme / Übersendung an Wohnanschriften oder Geschäftsräume nur für Bevöllmächtigte, mithin also meinen Rechtsbeistand gewollt ist. :expressionless:

Ich weiß nicht ob sich hier ein Anruf beim Gericht lohnt und höflich zu fragen ob man vielleicht eine Einigung finden kann die für alle passt? Würde ich mal auf einen Versuch ankommen lassen.

1 „Gefällt mir“

Hast du das mit der Übersendung an dein Amtsgericht schon versucht?