Akteneinsicht für andere übernehmen

Teilweise gewähren Behörden Informationszugang nur im Wege der Akteneinsicht.

Bei mir ist beispielsweise noch https://fragdenstaat.de/anfrage/sterbehilfe/ offen - die gewährte Akteneinsicht habe ich noch nicht genommen, weil es nach Berlin doch recht weit ist.

Die Behörden planen IMO damit, dass die Leute keine Akteneinsicht nehmen und dann auch die Anfragen in Zukunft sein lassen. Wenn die Akteneinsicht tatsächlich passiert, ist das nämlich für die Behörde eher eine ziemlich aufwendige Methode.

Daher müssen wir dafür sorgen, dass die Akteneinsicht auch tatsächlich stattfindet. Meine Idee: Eine Funktion auf FragDenStaat, um jemanden vor Ort zu suchen, der das erledigt und dann die Akte fotografiert/kopieren lässt und hochlädt.

Meinungen, zu allen Aspekten technischer, organisatorischer und rechtlicher Natur?

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Ist natürlich eine gute Idee, für den Fall, dass man mit E-Mail und Post nicht mehr weiter kommt.
Ich denke auch, dass zur Verhinderung eines Informationszugangs besonders gerne auf die Akteneinsicht verwiesen wird, wenn bekannt ist, dass die Anreise für den Antragsteller besonders weit ist.

Ein paar Bedenken hätte ich:

  1. Ich vermute, dass der Implementierungsaufwand eines solchen Moduls hoch wäre.
  2. Ich gehe davon aus, dass nur Nutzer infrage kommen, die für die Weiterverarbeitung Ihrer Daten zu diesem Zweck auch zugestimmt haben.
  3. Ich bin mir nicht sicher, wie gut die Abdeckung dieser Community außerhalb der urbanen Ballungsräume wäre.
  4. Ich frage mich, wie hoch nach Kontaktaufnahme die “Erfolgsquote” wäre, dass derjenige den “Auftrag” auch wahrnimmt.
  5. Ich vermute, dass im Zweifel eine entsprechende Vollmacht nachzuweisen wäre; die Regelungen der einzelnen Verwaltungsverfahrensgesetze müsste man untereinander abgleichen. Besonders eine Behörde, die sich quer stellen möchte, könnte hierauf ein unzweckmäßig genaues Augenmerk legen.
  6. Die Akteneinsicht dürfte keine Vertretung darstellen, die eine weitere rechtliche Prüfung durch den Einsichtnehmenden erfordert (Rechtsdienstleistungsgesetz). Bei der kleinsten Meinungsverschiedenheit – zum Beispiel ob Fotos angefertigt werden dürfen – könnte sich derjenige dann wohl geschlagen zeigen müssen.

(Klarstellend: Soweit ich hier rechtliche Aspekte benannt habe, sind dies meine persönlichen Gedanken ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.)

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Rechtlich einfacher dürfte es sein, wenn die Person, die Einsicht nehmen möchte die Anfrage mit Verweis auf deine Anfrage erneut selbst stellt.

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Dies wäre wiederum mit dem Problem verbunden, dass die Behörde möglicherweise nochmal einen Monat ins Land gehen lässt und sich ggfs. ein Drittbeteiligungsverfahren wiederholt.

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