In meiner Stadt in Niedersachsen sollen einige B-Pläne geändert werden. Grund der Änderung ist die Verlegung von Kompensationsflächen. Die B-Pläne wurden Anfang der 2000 rechtkräftig. Die Kompensationsmaßnahmen wurden auf der dafür festgesetzten Fläche bis heute nur in kleinsten Teilen umgesetzt. Darauf habe ich die Stadt aufmerksam gemacht. (Ich finde es grundsätzlich positiv, das meine Stadt reagiert, bin mir aber über den Weg unsicher.) Es stellte sich jetzt nun heraus, das auf der damals festgelegten Kompensationsfläche die Kompensationsmaßnahmen nicht vollständig umgesetzt werden können. Die Gründe kann ich nur erahnen, was hier aber ja nicht hilft.
Jetzt wird eine Änderung nach §13 BauGB angestrebt.(Hier ist eine Beteiligung der Offentlcihkeit optional, wenn ich es richtig weiss.) Die Kompensationsmaßnahmen sollen nun an anderer Stelle erfolgen. Flächen sollen dafür gesucht werden. Meine Fragen:
- Ist für eine Solche Änderung der B-Pläen der § 13 BauGB zu lässig? oder sind andere Optionen sinnvoller?
- Die Kompensationsmaßnahmen wurden nun 20 Jahre lang nicht umgesetzt. Welch Schaden an der Natur. Es geht hier um fast 7 ha.Es ist also nie die rechtliche Vorgabe vollzogen worden. Gibt es hier eine Möglichkeit, einen Ausgleich für die letzten 20 Jahre, die ja nicht kompensiert wurden, ein zu fordern? Rechtliche Vorgaben, Rechtssprechungeno.ä.?