Hey Ho,
ich habe ein Protokoll einer Rektoratssitzung der RWTH Aachen angefragt:
https://fragdenstaat.de/anfrage/rektoratssitzung-am-100919/#-
Die Anfrage wurde nach § 7 Abs. 1 IFG NRW abgelehnt, da die Protokolle “vertraulich” behandelt werden.
Der Ablehnungsgrund der “vertraulichen Beratung” scheint für mich nicht auf eine Rektoratssitzung anwendbar.
Habt ihr Erfahrung mit diesem Ablehnungsgrund?
Ich hätte nicht wenig Lust das Protokoll zu erklagen, bin mir der Erfolgsaussichten jedoch ebenfalls unsicher, wie schätzt ihr das ein?
LG Till
Hallo,
soweit ich das verstanden habe, argumentiert die Hochschule damit, dass die Protokolle vertraulich behandelt werden.
Zum einen fällt mir auf, dass die Behandlung der Unterlagen nicht zwangsläufig mit dem Inhalt korellieren muss. Das wäre auf jeden Fall ein Hinweis im Widerspruch. Ich erinnere mich an Urteile (müsstest Du mal suchen), dass es bei der Freigabe von Dokumenten nicht pauschal auf deren Klassifizierung ankommt, sondern darauf, ob diese Klassifizierung in jedem Einzelfall auch gerechtfertigt ist.
Und dann gäbe es noch den Hinweis, dass ja eventuell nicht alle dort protokollierten Dinge vertraulich sind. Da hättest Du dann vielleicht noch einen Teilerfolg.
Dann steht §7 unter dem Aspekt des behördlichen Entscheidungsprozesses. Da dürfte man auch schonmal nachfragen, ob denn die Entscheidungsfindung seit 10.09.19 jetzt nicht abgeschlossen ist.
Letztlich könntest Du auch noch den Vertraulichkeitsbegriff näher beleuchten. Ich vermute das wird dann auch ein Gericht machen.
Viel Erfolg weiterhin.
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Hier ein paar Urteile zu “vertraulichen Beratungen” im IFG NRW:
Vielleicht wird der Begriff dadurch klarer.
(Keine Rechtsberatung. Nur ein paar Anknüpfungspunkte für Deine eigene Recherche.)
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