Ablehnungsbescheid zu Bericht des Bundesinnenministeriums zu Combat 18 (Rechtsextremismus)

Hallo,

was haltet ihr von diesem Bescheid: https://fragdenstaat.de/anfrage/bericht-des-bundesinnenministeriums-zu-combat-18/#nachricht-392302

Aus meiner Sicht sprechen da verschiedene Dinge gegen den Bescheid:

  • der Bericht ist aus 2017/Anfang 2018 (veraltet)
  • über den Bericht wurde in einer Zeitung bereits berichtet/zitiert (also Dritten irgendwie zugänglich gewesen)
  • Sicherheit und Nachteile für DE/Sicherheitsbehörden vorgeschoben, aber 0 Begründung
  • ich bezweifle, dass Vorgehensweise/Methodik aus einem solchen Bericht hervorgeht (geht da ja primär um die Ergebnisse/Erkenntnisse der Behörde)

Habt ihr Ergänzungen?

Ich habe mit der Problem-Meldefunktion nachgefragt (“Klage?, Widerspruch: Argumente?”), aber die Antwort war nur, dass sich da nichts machen lässt, was ich doch irgendwie bezweifle. Zumindest in Teilen muss es doch eine Auskunft geben.

Viele Grüße

Dies ist ein sattsam bekanntes Problem: die Dinge werden auf der niedrigsten Stufe VS NfD eingestuft und damit weggeschlossen. Leider. Das Problem ist, dass diese Einstufung selber nicht überprüfbar ist, weil sie nicht Gegenstand des IFG Verfahrens ist und deshalb es hier faktisch keine Verfahrensbeteiligten gibt.

Die Einstufung wird im Rahmen des IFGs geprüft - das haben Gerichte auch schon bestätigt: Dinge einstufen, ohne Vorliegen der entsprechenden Kriterien, ist rechtswidrig und damit kann die Einstufung auch übergangen werden, da sie faktisch nie bestand.

Die Frage ist eher, ob das Gericht dafür das notwendige In-Camera-Verfahren durchführt und das habe ich mal eben nachgeschlagen, da manche Gerichte das scheinbar eben nicht tun (siehe TOP 7 vom Link): https://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.271470.de?_aria=ae

Demnach steht einer Überprüfung In-Camera doch nichts entgegen, oder? Sei es um die Einstufung als VS NfD zu überprüfen oder insgesamt die Ablehnungsgründe wg. Nachteile für die öffentliche Sicherheit.

Ich frage mich aber auch, ob es sich ggf. um Informationen der Geheimdienste und Sicherheitsbehörden handelt, auch wenn es beim BMI liegt. Dann gäbe es natürlich keine Auskunft.

Hm, so ganz sicher bin ich wg. dem In-Camera-Verfahren nicht mehr, weil wohl Ausschlussgründe des Fachrechts nicht berücksichtigt werden dabei. Insgesamt ein interessantes Urteil zu In-Camera und IFG: https://openjur.de/u/863709.html