Ablehnungsbegründung KfW

Ich finde die Begründung der Ablehnung von Seiten der KfW spannend, habe aber bis dato weder Zeit noch Kapazitäten, mich damit einhergehender auseinanderzusetzen. Mag jemand? Die Anfrage ist nicht von mir.

[…] “Die KfW sieht sich nicht als Behörde im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG. Sie übt den größten Teil ihrer Aufgaben ausschließlich privatrechtlich und gerade nicht als öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe aus. Für die Anwendbarkeit des IFG genügt es nach Auffassung der KfW nicht, dass die KfW eine Anstalt und damit eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.” […]