Ablehnung wegen Geschäftsgeheimnis

Ah okay, also nicht nur Untätigkeitsklage, sondern als “echte” Verpflichtungsklage formuliert.

Im Endeffekt kann man auf die Begründung der Behörde nur insofern antworten, als dass du an dem Antrag festhältst und personenbezogene Daten geschwärzt werden können. Dass und vor allem warum es sich hier um Geschäftsgeheimnisse handeln soll, hat die Beklagte nicht schlüssig dargelegt, sondern erst mal nur pauschal behauptet, sie ist jedoch darlegungspflichtig für die erhobene Schutzbehauptung.

Bist du anwaltlich vertreten inzwischen, oder führst du den Prozess selbst? Wenn du nicht anwaltlich vertreten bist, kannst du in deiner Antwort auch dazu schreiben, dass du das Gericht ggf. um einen Hinweis bittest, wenn Bedenken gegen deine Argumentation bestehen. Das Gericht ist in so einem Fall verpflichtet, dir zumindest nen Wink mit dem Zaunpfahl zu geben, falls dir eine völlige Bruchlandung droht. Manchmal muss man die Gerichte aber an diese “prozessleitenden Hinweisen” gegenüber nicht anwaltlich vertretenen Personen erinnern.

Im worst case hättest du dann die Chance die Klage noch zurückzunehmen (damit würden sich die Gerichtskosten ermäßigen, falls die Gegenseite anwaltlich vertreten ist, würdest du aber deren Kosten zu erstatten haben). Oder man bietet der Stadt wenn alles zu kippen droht eine Einigung an (Verfahren übereinstimmend für erledigt zu erklären) und sich in dem Zusammenhang (außergerichtlich) über die Kostenteilung zu einigen.

Was mich aktuell noch etwas stört ist, dass du sagst, die Polizei hat nichts unternommen und die Firma hat den Wald selbst geräumt. Also wenn die Firma anfängt, Bäume anzusägen, auf denen Menschen sitzen, dann nehmen sie mindestens billigend die Verletzung oder auch den Tod der darauf sitzenden Menschen in Kauf. Dass die Polizei in Kenntnis dessen dagegen nicht einschreitet, kann ich mir gar nicht vorstellen, das wäre ja ungeheuerlich.