Offensichtlich hat man nur die Anzahl der Dokumente, nicht aber die Metadaten “am Verfahren beteiligt” berücksichtigt, von denen ich annehme das sie existieren, denn jedenfalls enthält jede Auskunft nach Art. 15 DSGVO der BfDI derartige Angaben. Eine Anhörung nach §28 VwVfG hab ich auch nicht in Erinnerung.
Ich und eine Freundin haben mehrere Beschwerden gegen die Post und Töchter laufen und bei Recherchen den Eindruck gewonnen, dass die Deutsche Post den Datenschutz so gut sie kann ignoriert, und die BfDI das zumindest teilweise deckt. U.a. hat Referat 22 bei der Freundin eine Einsicht nach §28 VwVfG in eine Sachakte “grundsätzliche Prüfung” nach unserer Auffassung rechtswidrig abgelehnt.
Was kann man tun? Ist ein Widerspruch bei der gleichen Behörde wirklich sinnvoll?
Hat jemand Erfahrungen mit einer Einschränkung über Metadaten?
Ich habe auch eine Vorgängeranfrage wegen dieser umfassenderen zurückgezogen (auch damit nur einmal 500€ anfallen). Kann man die neu aufleben lassen?
Die allerengste Auslegung deines Antrags, alles aus Aktenplan 243, bedeutet 10247 Dokumente, im jeweiligen Umfang von möglicherweise auch mehreren Dateien.
Was möchtest du denn damit anfangen? Du müsstest die ja auch sichten! Wie schnell willst du die lesen? Es sind juristische Texte. Da braucht man schon 5 Minuten/Seite. Eine Arbeitswoche hat 40h je 60 Minuten, 2400 Minuten, in denen du dann 480 Seiten schaffst. Also wärest du 8 Wochen durchgehend mit Lesen beschäftigt. Was soll das?
Den Widerspruchsbescheid des BfDI gibt es postwendend zurück, klar. Was willst du denn dagegen argumentieren?
Und dann kannst du klagen und der BfDI bekommt einfach Recht. Natürlich. Ist doch absurd, was du willst.
Der Schwärzungsaufwand dürfte ähnlich hoch sein wie oben dargelegt. Und sieht ja wie folgt aus:
Zu jedem Dokument muss eine Anhörung erfolgen. Selbst, wenn der BfDI alles in einer Anfrage sendet, muss ja jemand bei der Post alles durchlesen und schwärzen, dann kommt es zurück und wird vom Sachbearbeiter des BfDI 8 Wochen Korrektur gelesen…
Nein, dieser Umfang beschreibt die Rohdaten aus denen die BfDI sieben muss, nicht zwangsläufig auch die Größe des Ergebnisses der Anfrage. Die hat die BfDI (noch) gar nicht ermittelt. Und erst von der Größe des Ergebnisses hängt Aufwand für Anhörung und Schwärzen ab.
Auch das stimmt nicht. Ich muss das nicht alles lesen sondern kann darin nach Themen wie z.B. bestimmten Stichworten wie z.B. Artikeln der DSGVO suchen und das Lesen dann zielgerichtet beginnen.
Finde ich nicht. Und ist das IFG nicht genau dafür gedacht, der Bürokratie auf die Finger zu sehen?
Bei beidem hast Du vermutlich Recht, insbesondere wenn ich an die 13.Kammer des VG Köln denke. Daher sind Alternativvorschläge durchaus willkommen.
Ich kann mir schon vorstellen, dass allein gegen die Post in den letzten 5 Jahren so viele Verfahren angefallen sind. Allein von mir ja mehrere. Wenn man deine Anfrage ernst nimmt, müsste ich vom BfDI wegen zwei Drittbeteiligungen angeschrieben werden. Welch ein Aufwand. Und ich würde wahrscheinlich aus Prinzip damit vor Gericht gehen, dass ich nicht meine Daten an dich herausgegeben haben möchte. Dadurch müsste dann aber wieder sehr viel geschwärzt werden… Ein exorbitanter Aufwand.
Wenn du dem BfDI konkret aufzeigst, wie du das ganze auf sieben Vorgänge runterbrichst, dann sind die sicher gerne behilflich…
Ich hatte die Kommunikation mit Betroffenen schon herausgenommen, weil sie redundant zur Kommunikation mit den Verantwortlichen sein wird. Also kann sich der Schwärzungsaufwand ggfs. auf Kontaktdaten und wörtliche Zitate beschränken und eine Drittbeteiligung dürfte nur hinsichtlich der Verantwortlichen nötig sein und vielleicht in seltenen Ausnahmefällen bei Betroffenen.
Mag sein, aber dann ist die Kommunikation mittels Tätigkeitsbericht etc. unzureichend. Ich kann belegen, dass die Deutsche Post regelmäßig unvollständige Auskünfte erteilt und sich an Absprachen mit der BfDI nicht hält. Im Tätigkeitsbericht geht das aber unter. Ich hatte in der Anfrage schon drin, dass es sich vermutlich um ein schwarzes Schaf handelt.
Du reagierst in erster Linie kontra und damit wenig konstruktiv - warum?
Ich kann diese Konstruktivität in deiner Anfrage nicht wirklich erkennen. Deine Anfrage wird von einfachen Mitarbeitern, die keine Lust auf Arbeit haben, bearbeitet. Da muss schon glasklar sein, wie ich meine Daten kleinbekomme und den Aufwand minimal, dass ich sie dir schicken kann.
Und ich als Mitarbeiter darf dabei keinerlei Varianten sehen, sondern eine klare Marschroute. Und jedes Argument, was ich mein Chef deiner Anfrage entgegen bringen könnte, muss ich durch die von dir bereits mitgelieferte Argumentation komplett zerlegen können.
Das sehe ich alles bei deiner Anfrage nicht. Ich sehe nur ein dickköpfiges “Ich will das aber.”
Natürlich könnte man deinen Antrag wohlwollend auslegen, aber so funktionieren Behörden einfach nicht.
Daher der dringende Appell an dich:
Wenn du willst, dass du eine Antwort bekommst, klare Arbeitsanweisungen wie man die
von die gewünschten Antworten erstellt bekommt. Dann kann man auch konkret den Aufwand abschätzen.
Neun Seiten Ablehnung! Da hatte jemand Bock dir zu antworten! Du musst deine Wünsche aber so formulieren, dass sie für den dümmsten von dir vorstellbaren Mitarbeiter abarbeitbar sind.