Sofern eine Anfrage in Sachsen versandet, erhalten ich von Seiten des Datenschutzbeauftragten in Sachsen des Öfteren die Rückmeldung, dass die angefragte Stelle (hier: Kommunen) nicht auskunftspflichtig ist, da nicht in der Satzung verpflichtet.
Da ich die Vermutung hege, dass das zukünftig vermehrt auftreten wird, habt ihr Ideen, wie hier weiter verfahren werden kann?
“[…] Ausweislich § 4 Abs. 2 SächsTranspG sind Gemeinden, Landkreise und Gemeindeverbände nur insoweit transparenzpflichtige Stellen, soweit sich die jeweilige Körperschaft durch Satzung dazu verpflichtet hat. Die Stadt Schkeuditz hat bisher keine Satzung, mit der sie das SächsTranspG für anwendbar erklärt. Die Stadt Schkeuditz ist daher keine transparenzpflichtige Stelle im Sinne des SächsTranspG.”
Solange die Gemeinde selbst keine Transparenzsatzung hast, kannste da nix machen.
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Verdammte Axt, Sachen gibt’s.
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Und was hat dann das Sächsische “Transparenz”gesetz gegenüber dem Zustand vor diesem Gesetz geändert? Achso, die Landesbehörden sind jetzt auskunftspflichtig. Na gut.
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Sie stellen die richtigen Fragen.
Jetzt müssen nur noch die Gemeinden ihre entsprechenden Satzung (ab)ändern und keine Kommunen sind dort mehr Auskunftspflichtig. Wunderbar!
Naja, ich sag mal so: Es ist zumindest besser als der vorherige Zustand. Aber das “Non-Plus-Ultra” isses eben auch nicht…
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P.S.: Aber auch die Landesbehörden halten sich manchmal nicht für transparenzpflichtig… Das klärt aber dann das VG
Dienstanweisungen, -vereinbarungen, Erlasse [1] - FragDenStaat
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Wo wir gerade dabei sind, … auch heute bei der Begutachtung meiner abgelehnten vergangenen Anfragen aufgefallen, dass das in Hessen ebenso der Fall sein kann:
“Nach § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG besteht in Hessen gegenüber Gemeinden und Landkreisen ein Anspruch auf Informationszugang nur dann, wenn die Gemeinde bzw. der Landkreis den Vierten Teil des HDSIG per Satzung für anwendbar erklärt hat. Die Gemeinde Lampertheim hat nach meinem Kenntnisstand keine Informationsfreiheitssatzung erlassen, weswegen Sie gegenüber der Gemeinde keinen Anspruch auf Informationszugang haben.”