Ablehnung nach §1 Abs. 1 und § 7 ABs 1

Hi habe hier (Gespräche mit Vodafone im Jahr 2020) eine Antwort erhalten aus der hervorgeht das der Zweck der Kampagne unterstellt wird nicht nach §1 Abs 1. einem eignen Informationsinteresse entspricht.

Wie kann ich hiergegen am besten vorgehen? Über die Datenschützerin eskalieren oder lieber selbst Einspruch erheben?

Weite wird nach §7 ABs 1. abgelehnt weil nicht hinreichend Konkret. Auch hier wäre eine Einspruchs Herleitung praktisch.

Danke

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Ich habe eine exakt gleich lautende Antwort auf meine Anfrage ans Kanzleramt (Gespräche zwischen dem Bundeskanzleramt und der Deutschen Telekom AG 2019) bekommen und wäre auch für Tipps dankbar.

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Auch ich habe einen Ablehnungsbescheid vom Bundeskanzleramt erhalten und würde mich über Tipps oder Vorschläge freuen, wie ich damit umgehen soll.
Danke.

Also grds. kann man sich einer Kampagne auch nur der Einfachheit halber bedienen, um seine eigenen Informationsinteressen durchzusetzen.
Das ist eine Vereinfachung der Antragstellung, impliziert aber nicht, dass du das erklärte Ziel der Kampagne auch teilst.
Ich ändere den Standardtext auch immer etwas, aber trotzdem merklich, ab, sodass er nicht mehr 1:1 mit dem Mustertext übereinstimmt. Und schon grenze ich mich von der Kampagne ab und kann bestreiten, dass ich die Anfrage im Rahmen einer Kampagne gestellt habe.

Auch kann man mit der Veröffentlichung von (Zwischen-) Nachrichten warten, dann kann die Behörde auch keinen Veröffentlichungsvorsatz unterstellen.

Außerdem hast du dir ganz bewusst einen Themenkomplex, hier Vodafone, herausgesucht, und bist sicher nicht wahllos vorgegangen. Wenn du jetzt auch noch Kunde bei Vodafone bist, könnte auch das als Indiz für echtes Interesse gelten.

Für das Vorliegen von Ablehnungsgründen ist die Behörde grds. beweispflichtig, dabei können auch Anscheinsbeweise, wie hier von der Behörde ins Feld geführt, reichen, das muss jedoch im Einzelfall betrachtet werden. Hier liegt es also an deinem Argumentationsgeschick vor Gericht, falls du es dazu kommen lassen möchtest.

Da das Bundeskanzleramt den selben Baustein an alle Antragsteller schickt, könnte man auch anmerken, dass die im Bescheid angeblich erfolgte Einzelfallprüfung unterblieben ist, vielmehr erweckt sich der Anschein, dass die Anträge im Massenverfahren abgefertigt werden.

Wie gesagt, es liegt an dir, ob du für dich gute Argumente findest, mit denen du den Bescheid auseinander nehmen kannst. Ein paar mögliche Argumente habe ich dir oben schon genannt.

Die Vermittlung wäre auch eine Option, allerdings musst du hier bedenken, dass dadurch

  • die Widerspruchsfrist von 1 Monat nicht gehemmt wird
  • es sich hierbei nicht um einen Rechtsbehelf handelt
  • der BfDI in den meisten Fällen keine große Hilfe ist, vor allem nicht bei Kampagnen, weil da eine Flut an Vermittlungsanfragen auf ihn zurollt, die er wahrscheinlich -ebenfalls im Massenverfahren- abarbeiten wird, um die Behörde nicht vollkommen lahm zu legen

Das BMJV verschickt aktuell Bescheide mit ähnlicher Begründung. Ich versuche mein Glück beim BfDI, finde es aber schon sehr frech. Ich habe mir extra ein Unternehmen ausgesucht und nicht eines der vorgeschlagenen genommen, weil es mich persönlich interessiert – und dann sagen die einfach, mich würde sowas ja eh nicht interessieren.

Wir merken mal wieder: Wäre sowas digitalisiert, wäre das in 10 Minuten erledigt. Namen eingeben, ggf. PDF herunterladen, per Mail antworten, fertig. Stattdessen lieber Steuergelder verschwenden, um zu überlegen, wie man sowas am besten verhindert.

Selbes Schreiben wie icewave auf meine Anfrage zum Thema Uber vom BMJV bekommen. Trotz spezifischen Hinweis auf persönliches Interesse und auch ein Beispiel dazu (Verkehrsminister plant Öffnung des Marktes für Fahrdienste wie Uber) wieso ich genau an diesen Informationen Interesse habe.

Man ignoriert auch eiskalt die Bitte um elektronische Benachrichtigung, finde ich auch keinen guten Umgang mit dem Bürger, gerade weil ich erst mal warten musste das mir jemand das postalische Schreiben vorliest.

Ich kann nicht wirklich erkennen wie sich individuell mit den Anfragen auseinandergesetzt wurde, wenn vom selben Ministerium im Massenversand die exakt selben Schreiben versandt werden. Wenigstens von der Rechtsmissbräuchlichkeit sind sie im Bescheid abgerückt. Meine Anfrage diesbezüglich beim Büro der Ministerin blieb übrigens auch bis heute unbeantwortet.

Ich würde schon gerne Widerspruch einlegen, ich bezweifle aber, dass sich da etwas tut und für eine Klage fühle ich mich als Schwerbehinderter zu unsicher.

Insgesamt bin ich sehr enttäuscht vom Verhalten des BMJV

Wollte nur kurz mitteilen, mein Widerspruch war “erfolgreich”. Herausgekommen ist leider nur, dass zum Antrag keine amtlichen Informationen vorhanden sind.

Gruß geht raus an das Kanzleramt und ein Küsschen für Helge.
Vom BfDI gabs im anhängigen Vermittlungsverfahren bislang keine rechtliche Einschätzung, ich habe heute noch mal nachgefragt und mitgeteilt, dass sich das BMJV bzgl. meines Widerspruchs zurückgemeldet hat.

Die Anfrage bzgl. der Rechtsmissbräuchlichkeit beim Büro der Ministerin ist bis heute unbeantwortet, da Frau Lambrecht aber spekulativ wohl ins Innenministerium wechselt, erwarte ich da auch keine Rückmeldung mehr.

Anmerken möchte ich an der Stelle, dass das BMJV auch weiterhin keine Rücksicht auf die Belange behinderter Menschen nimmt. Das letzte Schreiben kam wieder postalisch anstatt elektronisch und ich musste warten bis es mir vorgelesen werden konnte. Da sollte man nicht stur sein, sondern vielleicht nachsteuern.