Da ich das IFG NRW nicht kenne, weiß ich nicht, ob es eine spezialgesetzliche Vertraulichkeitsregelung wie beim IFG auf Bundesebene gibt. Jedoch sollte nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Ausschreibungsunterlagen bekommen können. Jedoch gilt dies möglicherweise nicht auf die Bieter:innenfragen.
Vielleicht können noch andere etwas dazu sagen, die sich besser mit der Materie auskennen.
– Dies ist keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche Meinung –
Wobei die Bieterfragen ja nicht wirklich geheim/vertraulich sind.
Bei allen Ausschreibungen die ich kenne, müssen die Bieterfragen und Antworten allen Interessanten zugänglich gemacht werden.