Ablehnung mit Hilfe eines Urteil zum presserechtlichen Auskunftsanspruches

Ich habe beim Immobilien-Managment der Stadt Duisburg Ausschreibungsunterlagen angefragt.

Diese wurden mit einem Verweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.03.2019 (BVerwG 7 C 26.17) abgewiesen. BVerwG 7 C 26.17, Urteil vom 21. März 2019 | Bundesverwaltungsgericht

Ich bin jetzt etwas verwirrt, da das Urteil sich auf ein presserechtlichen Auskunftsanspruch bezieht.

Wie geht ich jetzt am besten vor?

Gruß,

Da ich das IFG NRW nicht kenne, weiß ich nicht, ob es eine spezialgesetzliche Vertraulichkeitsregelung wie beim IFG auf Bundesebene gibt. Jedoch sollte nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Ausschreibungsunterlagen bekommen können. Jedoch gilt dies möglicherweise nicht auf die Bieter:innenfragen.

Vielleicht können noch andere etwas dazu sagen, die sich besser mit der Materie auskennen.

– Dies ist keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche Meinung –

Super. Danke.

Wobei die Bieterfragen ja nicht wirklich geheim/vertraulich sind.
Bei allen Ausschreibungen die ich kenne, müssen die Bieterfragen und Antworten allen Interessanten zugänglich gemacht werden.