Hier lehnt eine Behörde einen Antrag ab, da es sich um ein Baudenkmal handelt, welches vom Informationszugang ausgeschlossen ist. Kann dies auch als Ablehnungsgrund angegeben werden? Ich habe hierzu kein passendes Gesetz in der Auswahl gefunden.
Nein. UIG ist die Grundlage. Es kann aber sein, dass ein Ausweis gar nicht existiert. Dann kann man wegen “nicht vorhanden” ablehnen. Würde ich noch einmal drauf hinweisen, dass du nach UIG alle Umweltinformationen - auch zu Baudenkmälern - erhalten darfst.
Denkmalgeschütze Gebäude sind tatsächlich Ausnahmen. Diese müssen keine Energieausweise erstellen.
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