Ablehnung: Belastender Bescheid

Ich habe eine Anfrage gestellt und vom entsprechenden Ministerium folgende Antwort bekommen:

Die Prüfung Ihres IFG-Antrags hat ergeben, dass wir Ihren Antrag teilweise ablehnen müssen. In diesem Fall handelt es sich um einen belastenden Bescheid, der zur Sicherstellung der Bestimmungen der Rechtsbehelfsfristen einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe bedarf.

Für die Zustellung eines rechtsmittelfähigen Bescheides bitte ich daher um Übersendung Ihrer Postanschrift bis zum 05.08.2022.

Was ist mit “belastender Bescheid” gemeint? Kann ich der Übersendung meiner Postanschrift aus dem Weg gehen?

Vielen Dank!

belastender Bescheid = Ablehnung

Manche Behörde akzeptieren auch eine DE-Mail-Adresse.

Wenn du mit der Ablehnung einverstanden bist, dann musst du nichts weiter tun. Wenn du Widerspruch einlegen willst, musst du ohnehin auf die Briefform wechseln und dabei deine Adresse angeben. Rein mit E-Mail kommt man nur durch, wenn alles glatt läuft und man die gewünschte Information erhält oder eben eine Ablehnung, die man akzeptiert. Wenn du es geschafft hast, in dieses EGVP zu kommen, dann könntest du auf diesem Wege elektronisch weiter kommunizieren, aber ich vermute, dass die Teilnahme am EGVP auch irgendwo mit deiner Postadresse verknüpft ist.

EGVP?
Wie willst du da als Bürger reinkommen?

Es gibt nur das eBO für Bürger.

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Nö, eigentlich nicht. Jede:r Teilnehmer:in erhält eine Safe-ID, eine Art (elektronische) EGVP-Adresse.

Für Bürger:innen gibt es aber -auch nach Einführung des eBO- weder einen komfortablen, noch einen kostenlosen Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr - von der De-Mail-Karteileiche mal abgesehen.

Ich hatte viel Hoffnung ins eBO gesetzt, aber es wird nur von kommerziellen Anbietern angeboten, es ist auf MacOS fast unmöglich zum Laufen zu bringen und mein zuständiges Bundesland hat bereits mitgeteilt, dass es die Implementierung des eBO ins landeseigene Serviceportal nicht ermöglichen wird, obwohl die Politik auf Bundesebene sich damit gebrüstet hat, das genau das möglich sein soll und man nur noch 1 Servicekonto für alle Bundesländer und den Bund geben soll.

Back2Topic: Mit “belastender Bescheid” ist nur die für die Antragsteller:innen “negative” Entscheidung (z.B. Ablehnung oder Gebührenerhebung) gemeint.