Hallo!
Meine LIFG-Anfrage an die Uni Tübingen bzgl. der internen Kommunikation im Falle einer anderen LIFG-Anfrage wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die angefragten Informationen nicht vorhanden seien. Dies ist natürlich falsch. Allein der Eingang meiner Anfrage bei der Registratur und die Weiterleitung an den entsprechenden Sachbearbeiter wird ja kommuniziert und ist somit Bestandteil der internen Kommunikation.
Für alle anderen internen Schreiben (Mails) beruft sich die Universität jedoch darauf, dass diese nicht “Bestandteil des Vorgangs” geworden sind. Wie ist das einzuschätzen? Verwechselt die Uni hier “Vorgang” und “Antwort”?