Abgelehnt: interne Kommunikation angeblich nicht vorhanden

Hallo!

Meine LIFG-Anfrage an die Uni Tübingen bzgl. der internen Kommunikation im Falle einer anderen LIFG-Anfrage wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die angefragten Informationen nicht vorhanden seien. Dies ist natürlich falsch. Allein der Eingang meiner Anfrage bei der Registratur und die Weiterleitung an den entsprechenden Sachbearbeiter wird ja kommuniziert und ist somit Bestandteil der internen Kommunikation.

Für alle anderen internen Schreiben (Mails) beruft sich die Universität jedoch darauf, dass diese nicht “Bestandteil des Vorgangs” geworden sind. Wie ist das einzuschätzen? Verwechselt die Uni hier “Vorgang” und “Antwort”?

https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-kommunikation-zu-informationsfreiheitanfrage-dienstanweisungen-bzgl-der-anerkennung-von-studien-und-prufungsleistungen/

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Vielleicht hilft hier der Sieg von Fragdenstaat gegen das BMI, dass sogar Twitter-Nachrichten herauszugeben sind. Klage gewonnen: Behörden müssen auch Infos von privaten Plattformen offenlegen
Vielleicht hilft das bei der Begründung wieso die Kommunikation vorhanden ist und auch zum Vorgang gehört und damit herausgegeben werden sollte.
Und herzlich wilkommen im Forum :slight_smile:

Man sollte aber nicht vergessen, dass das BMI hier in Revision gegangen ist:

Update, Oktober 2020 : Das Innenministerium hat Sprungrevision beantragt. Voraussichtlich Mitte 2021 wird das Bundesverwaltungsgericht über den Fall entscheiden (Aktenzeichen 10 C 3.20).

Und an @jansson, willkommen im Forum!