Abfragen in Polizeidatenbanken

Bin gerade vom FDS-Newsletter auf diesen Blog-Beitrag aufmerksam geworden:

Ich habe mich gefragt, ob man solche Anfragen nicht in allen Bundesländern mit Verweis auf die DSGVO stellen kann. Diese Abfragen sind doch ziemlich klar personenbezogene Daten. Eine DSGVO-Anfrage wäre auch gebührenfrei zu beantworten.

Kann man natürlich ausprobieren, aber in Berlin nicht, siehe auch das Urteil: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.12.2021 - 12 B 23/20 - openJur

Bedauerlicher Weise macht die DSGVO genau hier eine Ausnahme (siehe Art. 2 Abs. 2 DSGVO - Art. 2 DSGVO – Sachlicher Anwendungsbereich - Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)) nachstehend auszugsweise zitiert:

"Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
1. …
4. durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit."

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Das ist ja verrückt, dass hier das IFG mal stärker als die DSGVO ist.