Ab wann gilt die Bearbeitungszeit? Ab dem Eingang oder der Bestätigung?

[W]ir bestätigen den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach UIG vom 25. April 2024 im
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht.

Dürfen die das?

Die Bearbeitungszeit gilt ab dem Tag des Eingangs bei der Behörde (also nicht ab dem Tag, an dem die Behörde dir den Eingang bestätigt, das haben die halt nicht direkt gemacht). Das BMWK weiß das auch :slight_smile:

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Den Tag des Eingangs bei der Behörde plus Bestätigung des Behördenservers findest du am Kopf deiner Anfrage hinter dem Text “Email erfolgreich versendet”, dann “Details” und mit Klick auf das “i”. Ab einem Monat nach Eingang kannst du den Informationsfreiheitsbeauftragten um Vermittlung bitten, dann weiß das Ministerium gleich, dass du die Fristen kennst und auf deren Einhaltung achtest.