Hi, ich hab eine Anfrage (Link) wegen zweier Seiten eines Protokolls an meine Verwaltung gestellt.
Dabei wurde mitgeteilt, dass “Im Zuge dieser Bearbeitung habe ich festgestellt, dass die Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachen-Anhalt im Februar 2025 geändert wurde. Für einen Zeitaufwand von 45 Minuten fällt nunmehr eine Gebühr von 50,25 € an. Damit ist die Grenze von 50 EUR, bis zu der gemäß § 10 Abs. 2a IZG LSA keine Gebühren festgesetzt werden, überschritten.”
D.h. im Prinzip werden in Sachsen-Anhalt nun ab 31 Minuten immer Kosten erhoben.
Weil mir für zwei Seiten Text ein solcher Bearbeitungsaufwand trotzdem zu hoch erschien, habe ich Widerspruch eingelegt mit der Bitte um Aufschlüsselung.
Dabei entfielen im Antwortschreiben in der Aufschlüsselung der Zeitaufwände 15 Minuten für die Erstellung des Bescheids. Wäre dies nicht gewesen, wären wir bei 28 Minuten. So sind es 43 Minuten. D.h. nur die Verwaltungstätigkeit des Bescheids haut mir 1/3 der Zeit rein.
Hätte man keinen Bescheid erstellt, würden keine Kosten anfallen.
Müsste im übrigen nicht das das IZG mit steigenden Tariflöhnen auch immer kostentechnisch angepasst werden oder um das zu verhindern, statt 50 Euro zu schreiben, setzt man im Gesetz die 45 Minuten fest und erst darüber hinaus werden Kosten erhoben?
Wie verfahre ich jetzt weiter? Mit geht es gar nicht um die 50 Euro, sondern ums Prinzip und um hier eine Abwehrpraxis der Verwaltung zu verhindern.
Ich kann den Widerspruch aufrecht erhalten und werde, da die Bearbeiterin die selbe ist, wie die Bescheiderstellerin, diesen nicht durch bekommen.
Ich kann parallel noch den Datenschutzbeauftragten um Vermittlung bitten, was aber erfahrungsgemäß lange dauert. Wenn ich den Widerspruch zurückziehe wird er mir vermutlich nur schreiben, dass sich die Sache wohl erübrigt hat, weil ich den Widerspruch ja nicht aufrecht erhalte?