Hallo zusammen , mein IFG Antrag an das Jugendamt einer Stadt in NRW für §47 Meldungen einer Kita eines freien Trägers wurde abgelehnt . Jetzt habe ich eine konkrete Frage dazu die hier vielleicht jemand beantworten kann: Kennt jemand Rechtsprechung oder Behördenpraxis zu §47 SGB VIII und IFG NRW bei einem einzelnen freien Kita-Träger? Ist eine vollständige Ablehnung nach §8 IFG NRW bei einer auf Anzahl, Datum, Art und Dauer beschränkten Anfrage und ausdrücklichem Teilzugangsantrag plausibel?