Die Datenschutzbeauftragte von LSA hat es mir so gesagt und noch dazu gesetzt, dass das ja auch die einzige derartige Konferenz sei, die öffentlich ist.
„Die IKF tagt grundsätzlich in öffentlicher Sitzung“
Das ist das erste Mal das mich ein Pressesprecher so direkt angelogen hat. Ich benutze dieses Wort nicht gerne, doch anders kann man es nicht beschreiben.
Auf der vorläufigen Tagesordnung steht nächsten Mittwoch auch das Thema “pseudonyme Antragstellung” und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem März. Der Tagungsort ist sogar fast in der Nähe vom Gericht.
Das Problem stellt sich ja z.B. auch bei der IMK - ich finde schon frech, wenn da alle Länder + Bund vertreten sind, am Ende niemand was rausgeben möchte weil sie jeweils auf Ausschlussgründe zum Schutz der anderen stützen, die ihrerseits auskunftsverpflichtet sind…
und zu TOP 6 “Entscheidung des BVerwG zur pseudonymen Antragstellung vom 20. März 2024” könnte ich mir vorstellen, dass dort die Frage thematisiert wird, ob die Entscheidung auch für Umweltinfos gilt (meine Meinung: nein) - siehe dazu dieses Vermittlungsverfahren bei der BfDI: Verbrauch von Plastik-Müllsäcken - FragDenStaat
Das ist die identische Anfrage, die zur unseligen Entscheidung des BVerwG geführt hat, und die BfDI hat bislang das Verfahren nicht abgelehnt und stumpf auf die Entscheidung des BVerwG verwiesen, sondern die DSGVO-Beschwerde läuft noch. Nur das Tätigwerden der IFG/UIG-Abteilung hat die BfDI abgelehnt, was schade ist, aber im Ergebnis vielleicht auch nicht notwendig
Heute war also die Konferenz im Ariowitsch-Haus in Leipzsch.
TOP 3: Der Offene Brief wegen Bundestransparenzgesetz wird so nicht abgesendet, weil sich die Bundesregierung zerlegt hat und wohl kein neues Gesetzesvorhaben bis zu den Neuwahlen angefangen wird. Man will auf anderen Wegen das Thema zu den Abgeordneten bringen.
TOP 4: Die Entschließung für ein Transparenzgesetz Niedersachsen wurde diskutiert und überarbeitet und letztlich verabschiedet. Eine Frage war beispielsweise, ob man für das neue Transparenzgesetz gleich eine Anordnungsbefugnis für den Informationsfreiheitsbeauftragten fordern sollte.
TOP 6: Die Entscheidung des BVerwG vom März 2024 zur pauschalen Abfrage der Postadresse durch Behörden wurde diskutiert. Die Beauftragten der Länder haben festgestellt, dass sich das Urteil nicht ohne weiteres auf jedes Bundesland übertragen lässt.
TOP 7: Es ging um ein Corporate Design für die Konferenz, ggf. ein Logo. Dies als Vorbereitung für eine WWW-Präsenz für die Konferenz.
TOP 5: Prof. Berlit hat im Besonderen über seine Anfragen zu Unterlagen an die Justizministerkonferenz berichtet und im Allgemeinen über Zusammenschlüsse von eigentlich auskunftspflichtigen Stellen. Wir kennen das Thema ja auch von Ministerpräsidentenkonferenz, ARD, Bundesapothekerkammer, oder eben auch von der IFK selbst. Herr Berlit klagt da seit Jahren vor den Gerichten quer durch die Republik und konnte festhalten: Selbst, wo er Erfolg hat, sind gerne mal acht Jahre ins Land gegangen und die Unterlagen der JuMiKo sind nur noch, so wörtlich, “von rechtshistorischem Interesse”.
TOP 8: Baden-Württemberg hat wohl unter seinen Behörden einen Wettbewerb zu Informationsfreiheit und Datenschutz ausgelobt und schon Gewinner prämiert. (Analogie zum FragDenStaat-IFG-Marathon?) Rheinland-Pfalz plant ein OpenData-Gesetz. Die Internationale Konferenz der Informationsbeauftragten (International Conference of Information Commissioners, ICIC) findet 23.-24. Juni 2025 in Berlin statt.
Es wird natürlich noch ein offizielles Protokoll geben.
Den Vorsitz der Konferenz hat nächstes Jahr Thüringen inne und da werden die Konferenzen stattfinden am 18. Juni 2025 in Jena und 26. November 2025 in Erfurt.
Neben der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten, also der Behördenchefs, gibt es zwischendrin noch Treffen der Informationsfreiheitsmitarbeiter, vom AKIF (Arbeitskreis Informationsfreiheit). Die nächsten Treffen sind 6.-7. Mai und 4.-5. September 2025 in Erfurt.