§ 40 Abs. 1a des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches

Hi!

Selbst mit verweis auf das Rechtsgutachten weigert sich die Behörde die Daten ohne eine “Einschränkung” herauszugeben. Was auch immer das genau ist und ob dies so korrekt ist.

https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-rewe-darmstadt-1/

Ideen was ich denen noch schreiben kann?

Da die Behörde sich ja weigert, müsste ich ja gegen den Negativbescheid erstmal Widerspruch einlegen vermutlich.

Durch Bescheid vom 26. März wurde der Informationszugang gewährt. Offenbar liegt ein Widerspruch des Betriebes vor, gleichwohl ist der Bescheid in Ermangelung einer Anordnung nach § 80a VwGO vollziehbar, § 5 Abs. Abs. 4 S. 1 VIG. Jede Diskussion über andere Themen ist derzeit überflüssig bis schädlich.

Hey!

Ich hätte jetzt auch, wie du es schon bereits getan hast, auf das Rechtsgutachten verwiesen. Da die Behörde in meinen Augen aber nicht wirklich darauf reagiert hat, würde ich nochmals freundlich auf das Gutachten hinweisen, indem du neben den Link auch nochmal die entsprechende Seite (Hier Seite 13) und eventuell den entsprechenden Textausschnitt des Gutachtens hinzufügst. Wenn dieser Weg nichts an der Entscheidung der Behörde verändert hat, besteht natürlich noch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Das würde ich aber wirklich nur machen, wenn gar nichts mehr geht und du mit den Bedingungen / der Entscheidung der Behörde absolut nicht einverstanden bist.
Viel Glück!

Liebe Grüße
Felix :blush:

Abwarten.

Mir wurde vor 3 Tagen die Klageschrift zugestellt gegen die Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Jetzt verstehe ich es auch.

Timeline:
25.03.2019 Bescheid
05.04.2019 Widerspruch
16.07.2019 Widerspruchsbescheid (231€ + 4,11 Gebühren)

Der Bescheid wurde dahingehend abgeändert, dass es nur für die private Nutzung zu gewähren ist.
Was auch immer das ist. Da war die Stadt aber sehr unklar auf FDS…

Nun gut, landet nun auch vor der selben Richterin. Einen Monat später als die zwei anderen Verfahren. Je nachdem was dann dort entschieden wird, wird es dann wohl eh komplett zur Verfügung gestellt werden. Das Gericht kann den Widersrspruch ja aufheben und den ursprünglichen Bescheid wieder in Kraft setzen. Demzufolge würde wir den kompletten Bescheid bekommen.

Was mich am meisten nervt sind die 300+ Seiten Full-Duplex… KP wie ich die einscannen soll, wenn nach dem ganzen Verfahren mal zu einem Freund senden.

Wish me luck!

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