Zunächst vielen Dank für den guten Artikel und die interessant aufbereiteten Zahlen.
Ich darf jedoch einige Anmerkungen geben:
Die zweite Graphik ist hinsichtlich der gebührenpflichtigen Anfragen etwas verwirrend. Rausgerechnet werden müssten die abgelehnten Anfragen und die “Erledigten”, wie dies die Behörden nennen.
Warum? Es ist aufschlussreich, wann Behörden Gebühren erheben und dies ist immer dann, wenn ihnen die Anfrage überhaupt nicht schmeckt. Es ist schon verwunderlich, dass beispielsweise Auswärtiges Amt und Bundesministerium des Inneren im Ergebnis sehr häufig kostenfrei Auskunft geben und zwar auch, wenn erhebliche Schwärzungen vorgenommen werden. Dies kann man auf fragdenstaat.de sehr gut recherchieren. Es ist also nicht der Bearbeitungsaufwand, sondern die inhaltliche Beurteilung und dies ist schlicht unzulässig. Die Praxis dürfte auch mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht im Einklang stehen.
Die “Erledigten” sind ebenso problematisch, denn im Verfahrensrecht gibt es so etwas eigentlich nicht. Die Behörden, wie der Bundestag, sagen: wenn Du nicht machst was wir wollen, sagen wir, Deine Anfrage ist erledigt. Behörden sind jedoch zur Entscheidung verpflichtet.
Die Zahl der “Erledigungen” ist in den letzten Jahren sprunghaft gestiegen. Dies ist auffällig und wäre interessant, dies ebenfalls in den Graphiken zu sehen.