Zweitantrag stellen

Hey,

da ich weder auf FragDenStaat, noch hier ein Thema dazu gefunden habe, stelle ich die Frage einfach mal in einem seperaten Thema, auch wenn das Problem bei einer konkreten Anfrage aufgekommen ist.

Ich habe nämlich vor ein paar Tagen einen ablehnenden Bescheid von der Europäischen Kommission erhalten, darin stand aber auch, dass ich innerhalb von 15 Arbeitstagen einen Zweitantrag einreichen kann.

Kann ich diesen ebenfalls über FdS stellen? Wenn ja, wüsste ich nicht wirklich, wie das gehen soll, da ich den Antrag an eine bestimmte Mailadresse schicken muss, welche allerdings in meiner Anfrage nicht aufgelistet wird unter den vorgegebenen Mailadressen und eine neue kann ich dort auch nicht hinzufügen.

Zudem ist mir auch nicht ganz klar, was ich in diesen Zweitantrag genau reinschreiben muss. Ich habe nur die Information gefunden, dass klar hevorgehen muss, dass ich einen Zweitantrag stellen. Ich kann auch weitere Details oder Argumente einbauen, was aber nicht zwingend notwendig ist. In meinem konkreten Fall würde ich versuchen, mit überwiegendem öffentlichem Interesse zu argumentieren.
Reicht es dann einfach, sowas in die Richtung zu schreiben: “Hiermit reiche ich einen Zweitantrag ein”? Ich habe halt echt keine Ahnung, was da alles reinmuss.

Von dieser Website habe ich die oben beschriebenen Infos, allerdings wollte ich dort noch nicht nachfragen, da das die Sache mMn ziemlich verkomplizieren würde, mich an ein Portal zu wenden, welches mit meiner Anfrage überhaupt nichts am Hut hat (in der Hinsicht, dass ihnen die Anfrage nicht vorliegt bzw. die Anfrage nicht über diese Seite gestellt wurde).

Hat vielleicht jemand Erfahrung mit Zweitanträgen und kann mir etwas weiterhelfen?

Edit: hier der Link zur Anfrage: Illegale Absprache zwischen VW, BMW & Daimler bezüglich AdBlue - FragDenStaat

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Moin! Könntest du deine Anfrage hier vielleicht verlinken?
Du musst den Zweitantrag nicht an eine andere Mailadresse schicken (zumindest ist das nicht meine Erfahrung), sondern einfach an die selbe - und dann dazu schreiben: “Bitte leiten Sie meinen Zweitantrag an die Person weiter, die dafür zuständig ist”.
Ich hab bisher Zweitanträge nur auf englisch verfasst. Hier siehst du ein Beispiel dafür: Gutachten zu Anschaffungen von Waffen und Munition
Beste Grüße!

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Moin Arne,

dein Fallbeispiel hilft mir auf jeden Fall schon mal ein ganzes Stück weiter, danke dafür.
Den Link zur Anfrage habe ich oben noch mit rein.

Auch gut zu wissen, dass ich den Antrag an die normale Emailadresse schicken kann. Da im Bescheid die Postadresse bzw. Emailadresse extra aufgeführt war, dachte ich, der Zweitantrag muss zwingend direkt dorthin geschickt werden.

Ich schau dann mal, ob ich morgen die Zeit finde, der Behörde zurückzuschreiben.

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Beim Schreiben des Zweitantrages ist eine weitere Frage aufgekommen. Und zwar argumentiert die Europäische Kommission unter anderem, dass sie laut dem Fall C365/12 P, Kommission / EnBW, Rz 101, um die allgemeine Vermutung anwenden zu können, nicht jedes in der Akte enthaltene Dokument einzeln prüfen müsse. Dies sei auch in Fällen anwendbar, in denen Zugang zu einzelnen Dokumenten verlangt wird.

In dem gleichen Fall heißt es aber auch, dass “die besagte allgemeine Vermutung nicht die Möglichkeit ausschließt, sie für ein bestimmtes Dokument, dessen Verbreitung begehrt wird, zu widerlegen […]”. (Absatz 100)

Da stellt sich mir jetzt die Frage, wie ich denn so etwas widerlegen soll, wenn ich nicht einmal den genauen Inhalt der beantragten Dokumente kenne. Ist das überhaupt möglich? Oder kann ich das als weitere Argumentation verwenden?

Ansonsten bliebe mir, wenn ich die Argumentation richtig aufgefasst habe, tatsächlich nur noch das überwiegende öffentliche Interesse und das allein erscheint mir etwas dünn…

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Grundsätzlich gilt. Du kannst alles in der Argumentation verwenden - und dann schaut man mal, was dabei rumkommt :wink: